Mordprozess Nach Urteil im Springmann-Prozess: Was für den Enkel als Täter spricht
Wuppertal · Vor dem Urteil im Mordprozess um das Ehepaar Springmann in Wuppertal hat das Gericht lange beraten - und aufgrund von Indizien ein Urteil gefällt. Wir erklären, welche Spuren es gibt und wie die Hinweise gewertet wurden.
Ein außergewöhnlicher Prozess sei das gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Robert Bertling. Besonders war unter anderem die schwierige Beweislage. Das Gericht fällte das Urteil aufgrund von Indizien – tagelang habe die Beratung gedauert, so der Vorsitzende Richter. Hier sollen einige Indizien aufgeführt werden.
Gefunden wurden die Leichen von Christa und Enno Springmann am Montag, 20. März 2017. Ihre Schwiegertochter, die Mutter des jetzt verurteilten Enkels, hatte gegen 10.15 Uhr die Haustür offen gefunden und Unordnung gesehen. Sie erreichte die Polizei nicht, weil sie eine falsche Nummer wählte und rief den Enkel an. Dieser kam mit einem Halbbruder und einem Freund zum Haus, kurz danach kam die Polizei.
Dass der Enkel trotz Begleitung von weiteren Männern das Haus nicht betrat, erschien dem Gericht auffällig. Dass er – noch bevor die Leichen entdeckt waren – zu einem Nachbarn sagte, er wünschte, er wäre am Tag zuvor eine Stunde länger geblieben, verrate Täterwissen.
Der Enkel hatte seine Großeltern sonntags besucht. Nach seinen Angaben von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr – da hätten sie noch gelebt. Vor Gericht sagte er, er sei im Obergeschoss gewesen. Seine Freundin sagte aber als Zeugin, er habe ihr von einem Gespräch im Schlafzimmer des Großvaters im Erdgeschoss erzählt. Das Gericht geht davon aus, dass es dieses Gespräch gab, das Enno Springmann auch in einer Mail eingefordert hatte.
Nach Ansicht des Gerichts war ihm klar geworden, dass der Enkel nicht studierte und ihn seit Jahren belog. Thema sei auch die Schenkungssteuer von 150 000 Euro gewesen, die der Enkel nicht zahlen konnte. Denn die geschenkten Immobilien konnte er wegen einer Klausel im Vertrag nicht zu Geld machen. Geld, das er bisher von den Großeltern erhalten hatte – mehrere 100 000 Euro – hatte er für teure Autos verwendet.
Bei dem Gespräch kam es nach Ansicht des Gerichts zum Streit. Der Enkel habe mit einem „schweren, halbscharfen Gegenstand“ auf den Großvater eingeschlagen. „Das leitende Motiv war nicht Habgier, sondern Enttäuschung, Wut, Kränkung und Verzweiflung“, so der Vorsitzende Richter. Dann habe der Enkel den Großvater erdrosselt, sei bei der Großmutter ähnlich vorgegangen.
Dass der Enkel widersprüchliche Angaben machte, warum er nach dem Besuch allein im Auto umherfuhr, hält das Gericht für verdächtig. Als Gründe habe er mal Kopfschmerzen, mal einen Streit der Großeltern und mal einen Streit mit der Freundin genannt. Gegen den Enkel sprächen auch Blutpartikel der Großeltern in seinem Auto. Das Gericht geht davon aus, dass diese übertragen wurden, als die Tatwerkzeuge im Auto transportiert wurden. Im Auto waren auch Fasern, die mit Fasern am Tatort zusammenpassten. Eine solche Faser war auch in der Tasche der Jacke, die der Enkel bei den Großeltern vergessen hatte.
Die Telefondaten versteht das Gericht so, dass der Enkel kurz vor dem Besuch der Großeltern nach Barmen fuhr, um seinen Geschäftspartner abzuholen. Das zeigten die vielen Anrufversuche bei diesem, die stoppten, als er in Barmen war. Der Geschäftspartner sei dann in der Nähe des Springmann-Hauses ausgestiegen, später ins Haus gekommen. Wie und wann, lasse sich nicht feststellen.