Stadt sucht Jugendschöffen

Jugendschöffen sind während der Hauptverhandlung dem Berufsrichter gleichgestellt. Jursitisches Fachwissen ist nicht nötig, aber die Bewerber müssen sich für fünf Jahre verpflichten.

Wuppertal. Die Stadt Wuppertal sucht Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die bereit sind, für fünf Jahre ehrenamtlich am Amtsgerichtoder Landgericht Wuppertal als Jugendschöffin oder -schöffe in derJugendgerichtsbarkeit tätig zu sein.

Jugendschöffen wirken bei der Rechtsprechung mit. Das heißt: Sie übenwährend der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang aus und sind damit Berufsrichter gleichgestellt.

Die Schöffen kommen etwa einmal im Monat zum Einsatz. Wer als Vertreter eingesetzt wird,entsprechend weniger.

Fahrtkosten werden erstattet, ebensoerhalten sie einen Verdienstausfall bis maximal 20 Euro pro Stunde.

Juristische Fachkenntnisse sind nicht nötig, um Jugendschöffe zu werden. Von Vorteil sind aber eigene Erfahrungen in der Jugenderziehung, zum Beispiel durch eigene Kinder.

Grundvoraussetzung ist, dass Bewerber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz inWuppertal haben. Bewerber müssen zudem mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein.

Priester, Bewährungs- und Gerichtshelfer, Rechtsanwälte, Notare undStrafvollzugsbedienstete dürfen sich nicht als Jugendschöffe bewerben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Wuppertaler, die bereits zwischen 2001 und 2004 sowie 2005 und 2008 als Schöffe tätig waren.

Bewerbungen werden noch bis zum 5. Juni angenommen.

Bewerbungsformulare und weitereInformationen gibt beim Ressort Kinder, Jugend und Familie, Alexanderstraße 18,42269 Wuppertal, Telefon 563 - 2541 oder 563 - 2657.