Brandstiftung am Heubruch: 16-Jähriger muss arbeiten
Wuppertaler gab vor Gericht Zündeln zu.
Barmen. Ein 16 Jahre alter Wuppertaler ist am Mittwoch wegen fahrlässiger Brandstiftung im Ex-Güterbahnhof Heubruch nach Jugendstrafrecht zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss sich der junge Mann sechs Monate lang wöchentlich bei der Jugendgerichtshilfe melden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte durch seine Zündelei an einem Sofa am späten Nachmittag des 6. November 2012 ein Feuer verursacht hat, das schließlich zum Einsturz der Halle führte. Im nichtöffentlichen Prozess habe der Angeklagte zwar das Zündeln eingeräumt, aber darauf verwiesen, dass andere Minderjährige damals ebenfalls gezündelt hätten und auch dadurch der Großbrand verursacht worden sein könnte. Ein Sachverständiger schloss das allerdings aus.
Der 16-Jährige lebt mittlerweile außerhalb von Wuppertal. Seine lebensumstände werden vom Gericht als „gefestigt“ angesehen. Zur Tatzeit war er gerade 14 Jahre alt geworden.
Seinerzeit wurde der Brandschaden auf mindestens 250 000 Euro geschätzt. Eine gerichtliche Feststellung gab es gestern dazu nicht. Wie berichtet, war einer der 150 eingesetzten Feuerwehrmänner bei den Löscharbeiten schwer verletzt worden. Das war aber nicht Gegenstand des Verfahrens gestern vor dem Amtsgericht.