Faustrecht am Sternenberg
17- und 18-Jähriger wurden vom Jugendrichter zu Arbeitsstunden verurteilt.
Wichlinghausen. Auf eigene Faust wollten zwei 17- und 18-Jährige bei einem Bekannten am Sternenberg Schulden eintreiben. Das brachte den beiden eine Anklage wegen Raubes ein. Jetzt wurde das Duo "nur" wegen gemeinschaftlicher Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu Jugendhaftstrafen mit Bewährung und Arbeitsstunden verurteilt.
Vor einem Jahr hatten die beiden früh morgens das Opfer aus dem Schlaf geklingelt. Als der 18-Jährige ebenso nichtsahnend wie schlaftrunken öffnete, wurde er ins Treppenhaus gezerrt und geschlagen. Laut Anklage lief einer der Angeklagten in die Wohnung, schnappte sich den Rucksack des Opfers und flüchtete mit seinem Komplizen.
Begründung des Duos vor Gericht: Der 18-Jährige habe ihnen Geld geschuldet und trotz mehrfacher Nachfrage nicht zurückgezahlt. Deshalb hätten sie zur "Selbsthilfe" gegriffen und den Rucksack als Pfand aus der Wohnung geholt.