Geplanter Hallentrödel am Rott: Stadt fordert Verkehrsgutachten
Diskussion um die Pläne für den ehemaligen Supermarktstandort.
Rott. Zu den Plänen, im ehemaligen Supermarkt an der Eschenstraße einen Hallentrödelmarkt und Marktstände mit Lebensmitteln einzurichten, hat die Verwaltung jetzt von den Initiatoren ein Verkehrsgutachten gefordert.
Bei einem reinen Wochenmarkt hätte man seitens der Stadt keine Bedenken, bei einem Trödel jedoch wird ein zu hohes Verkehrsaufkommen befürchtet.
In der jüngsten Sitzung der Barmer Bezirksvertretung waren der Eigentümer des Gebäudes, Frank Grimm, und Bodo Freund von Freund Immobilien zu Gast, um ihr Konzept zu erläutern und Fragen zu beantworten.
Die beiden Organisatoren gingen bis dahin von ungefähr 70 privaten und zehn gewerblichen Beschickern aus, die freitags und samstags sowie an einem Sonntag im Monat dort Stände betreiben könnten. Der Schwerpunkt sollte auf Hallentrödel gelegt werden, dazu würden Stände mit Lebensmitteln kommen (die WZ berichtete).
Über rund 100 Parkplätze verfügt der ehemalige Supermarkt, 250 weitere könne man nach Absprache mit der Firma Holzrichter mitbenutzen, so Freund. Die Barmer Bezirksvertreter zeigten sich interessiert daran, die Nahversorgung auf dem Rott zu verbessern. Die Sorgen der Verwaltung hinsichtlich des Verkehrs teilen sie jedoch: Der Markt liegt zudem am Ende der Sackgasse Eschenstraße, so dass alle Besucher den gleichen Weg zurück nehmen müssten.
Es stelle sich die Frage, ob sich die Betreiber nicht ein Projekt mit umgekehrtem Schwerpunkt vorstellen könnten: Der Faktor Wochenmarkt mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs würde dann im Vordergrund stehen.
Bodo Freund zeigte sich für diesen Vorschlag aufgeschlossen. Mit einigen gewerblichen Lebensmittelanbietern habe er schon gesprochen, weitere Gespräche sollen in den nächsten Tagen stattfinden.
Freund stellte in der Bezirksvertretung klar, dass private Trödelanbieter nötig seien, damit sich die Angelegenheit rechne. Trotzdem wolle er an einer Verschiebung der Angebotspalette arbeiten.
Ob die Anbieter mit dem Lebensmittelangebot allerdings ins Haus dürfen, müsste auch hinsichtlich der Gewerbeordnung geklärt werden.