Messerstecher vom Werth gesteht
Der Angeklagte will von hinten angegriffen worden sein. Das deckt sich nicht mit den Erinnerungen des Opfers.
Wuppertal. Sein Geständnis wirft neue Fragen auf: Am Freitag gab ein Wuppertaler (29) zu, im September 2010 auf dem Werth in Barmen einen 47-Jährigen mit zwei Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben. Der Angeklagte behauptet jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Opfer wiederum will nur versucht haben, einen Streit zu schlichten.
Der Vorfall im vergangenen Jahr ereignete sich vor einer Methadon-Praxis: Dort geriet der Angeklagte mit einem Pärchen in Streit, das ebenfalls am Methadon-Programm teilnimmt. Nach gegenseitigen Provokationen soll es zu einem Handgemenge gekommen sein. Danach suchte der Angeklagte nach eigener Aussage ein klärendes Gespräch mit den Widersachern — doch dazu kam es nicht. Was stattdessen geschah, wurde beim Prozessauftakt am Freitag am Landgericht unterschiedlich dargestellt.
Das Opfer sagte aus, der Angeklagte habe ihn beim Schlichtungsversuch sofort angegriffen. Er habe sich weggedreht, plötzlich „etwas Heißes“ im Rücken gespürt und sei zu Boden gegangen. Der Angeklagte spricht hingegen davon, dass das Opfer ihm „in den Rücken gesprungen“ sei. Dabei will er von hinten gewürgt worden sein. Dagegen habe er sich gewehrt.
In einem Punkt stimmen beide Versionen überein: Der 47-Jährige wurde vom Angeklagten mit zwei Messerstichen in den Rücken getroffen. Noch am selben Tag fand im Helios-Klinikum die Notoperation statt. Wie der damalige Arzt am Freitag bezeugte, drohte der Patient innerlich und äußerlich zu verbluten.
Das Gericht ließ am Freitag Zweifel an der Glaubwürdigkeit des schon vorher polizeibekannten Opfers durchscheinen. Laut einem Polizeiprotokoll vom Tattag ist der 47-Jährige bereits um 14 Uhr — Opfer des Messerstechers wurde er gegen 16.30 Uhr — der Grund eines Einsatzes gewesen. Er soll „stark alkoholisiert“ seine Ex-Freundin bedroht und geschlagen haben. Das entsprechende Verfahren wurde mittlerweile wegen geringer Schuld eingestellt.
Dieser Vorfall widerspricht dem Eindruck, den das Opfer am Freitag machen wollte: So sagte der 47-Jährige — der Wuppertaler tritt im Prozess als Nebenkläger auf — aus, nur „ab und zu“ Alkohol zu trinken. Dass er am Tattag schon in den Morgenstunden Wein getrunken hat, und bereits seit 2009 wegen seiner Alkoholsucht in Behandlung ist, gab er erst zu, als man ihm die Akten vom Polizeieinsatz vorlas. Der Prozess wird fortgesetzt.