Langerfeld Verbot von Kleinkläranlagen führt zu Unmut in der BV
Langerfeld · Anwohner beschweren sich in der Sitzung der Bezirksvertretung Langerfeld-Beyenburg über die Praxis der Stadt.
. Über Kleinkläranlagen hat die Bezirksvertretung Langerfeld-Beyenburg am Dienstagabend diskutiert. Dabei ging es aber nicht oder noch nicht um eine Beschlussfassung, sondern zunächst um eine allgemeine Information der Bezirksvertreter.
Für reichlich Aufregung unter einigen der anwesenden Anwohner aus dem Bereich Herbringhausen sorgte dabei die Praxis der Stadt, den Regelbetrieb von Kleinkläranlagen zu untersagen. Stattdessen sollen die Anwohner – sofern ein Anschluss ans Kanalnetz nicht sinnvoll ist – ihr Abwasser in einer abflusslosen Sammelgrube auffangen und dann von einem Entsorgungslaster – dem sogenannten rollenden Kanal – abholen lassen. Besonders betroffen von diesen Vorgaben sind die Anlieger im Bereich Wefelpütt.
Experte informiert über die Funktion der Kleinkläranlagen
Auf Bitte eines Anwohners stellte deshalb Bernd Havenstein, Vertreter einer Firma für Umwelttechnologien, die Kleinkläranlagen seines Arbeitgebers vor. Nach seinen Angaben gibt es aus ökologischer Sicht gar keinen Grund, Kleinkläranlagen zu verbieten. Mit dieser Vorgabe stehe die Wuppertaler Stadtverwaltung bundesweit ziemlich alleine dar. Dabei könne eine gut funktionierende Kleinkläranlage mittlerweile so gut das Wasser reinigen wie eine große Anlage, erklärte der Firmenvertreter.
Sein Unternehmen verkaufe pro Jahr zwischen 2500 und 3000 solcher Kleinkläranlagen, betonte Havenstein. Der Bedarf nach dieser Art der Abwasserreinigung sei also durchaus vorhanden. Zudem sei es ökologisch auch gar nicht sinnvoll, das Abwasser in einer Sammelgrube zu sammeln, um sie dann mit einem Lkw abholen zu lassen. Angesichts der Transportwege und der Energievergeudung sei eine solche Art der Entsorgung viel umweltschädlicher als die Abwasserbehandlung in einer biologischen Kleinkläranlage.
Vertreter der Stadt verwiesen auf die gesetzlichen Vorgaben. Ansgar Toennes unterstrich als Vertreter des Oberbürgermeisters, dass die Auflagen für die Reinigung des Abwassers immer weiter steigen und demnächst die 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen vorgeschrieben werden soll. Zudem fänden sich oft Rückstände von Medikamenten im Abwasser, die mit einer herkömmlichen Kleinkläranlage nicht gereinigt werden könnten. Firmenvertreter Havenstein verwies darauf, dass die Belastung des Abwassers mit solchen Medikamentenrückständen eher die Ausnahme sei.
Eine Lösung konnte an dem Abend nicht erzielt werden – zudem haben die Anwohner im Grunde schon alle verwaltungstechnischen Möglichkeiten und Anfragen ausgeschöpft, mithin wenig Aussicht darauf, dass sie die teure Umrüstung ihrer Kläranlagen verhindern können. Bezirksbürgermeister Eberhard Hasenclever bat gleichwohl in Richtung SPD- und CDU-Fraktion darum, ob man das Thema noch einmal im Rahmen eines gesonderten Termins angehen soll.