Bewohnerin (91) stirbt nach Sturz im Heim: Jetzt ermittelt der Staatsanwalt
Pflegerin (49) soll betrunken im Dienst gewesen sein. Die Stadt kündigt die fristlose Kündigung an.
Cronenberg. Nach dem Tod einer Bewohnerin (91) des städtischen Altenheims an der Herichhauser Straße in Cronenberg prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie gegen eine Pflegerin (49) der Einrichtung ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge einleiten wird. Die Stadt kündigte gestern an, dass man der Mitarbeiterin fristlos kündigen werde.
Wie Wolf Baumert — Sprecher der Staatsanwaltschaft — auf WZ-Nachfrage bestätigt, soll es bereits am vergangenen Samstag den folgenschweren Unfall gegeben haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand habe die Pflegerin versucht, die 91-Jährige auf den WC-Stuhl zu setzen. Dabei sei es zum Sturz beider Frauen gekommen.
Die 91-Jährige sei anschließend mit mehreren Frakturen ins Krankenhaus gebracht worden. Die Pflegerin habe man auf dem Boden sitzend gefunden. Weil sie einen merkwürdigen Eindruck gemacht habe, wurde die Polizei eingeschaltet und ein Alkoholtest angeordnet. Ergebnis: Bei der 49-Jährigen sind 2,6 Promille gemessen worden.
Die 91-Jährige starb zwei Tage nach dem Sturz im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an. Vorläufiges Ergebnis: Die 91-Jährige soll an den Folgen der Knochenbrüche gestorben sein.
Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD) bestätigte, dass die Pflegerin Hausverbot erteilt bekommen habe und vom Dienst freigestellt sei. Man werde alle dienstrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die fristlose Kündigung durchzusetzen. Die Frau habe fünf Jahre im Altenheim Cronenberg gearbeitet — ohne Auffälligkeiten.
Kühn zur WZ: „Der tragische Vorfall hat alle Beschäftigten und die Leitung des Hauses zutiefst bestürzt. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.“