Bürger kämpfen für Kläranlage im Garten

Frank Rützenhoff klärt und entsorgt sein Abwasser selbst — wie 200 weitere Wuppertaler. Stadt fordert teure Umrüstung.

Foto: Gerhard Bartsch

Herbringhausen. Frank Rützenhoff und sein Nachbar Andreas Zawierucha wohnen weit draußen: zwischen Herbringhauser Talsperre und Marscheider Wald. Lärm gibt es nicht. Aber auch kein Internet, keinen Handyempfang — und keinen Anschluss an die Kanalisation. Deshalb hat die Familie von Frank Rützenhoff 1993 rund 18 000 Euro in eine biologische Kleinkläranlage investiert. Eine gute Sache, dachte er. Doch jetzt sieht er sich bürokratischem Irrsinn gegenübergestellt.

Seine Kläranlage reinigt das Abwasser und lässt es auf dem Grundstück versickern. „Das Wasser hat Bachqualität“, sagt Rützenhoff. Regelmäßig wird die Anlage von einem externen Fachmann gewartet — und der wies jetzt darauf hin, dass die Betriebserlaubnis vor zwei Jahren abgelaufen ist. „Daraufhin habe ich mich an die Stadt gewendet. Freiwillig. “ Seitdem herrscht reger Briefverkehr zwischen Rützenhoff und der Unteren Wasserbehörde. Denn die erteilt keine neue Erlaubnis, sondern fordert, dass er eine Sammelgrube für das Abwasser errichten lässt.

Darin soll es gesammelt und regelmäßig abgeholt werden — ein sogenannter rollender Kanal. Das läuft in städtischer Regie durch die Stadtwerke, die wiederum das Entsorgungsunternehmen AGR-Kako damit beauftragt haben.

Rützenhoff will aber weder seine Anlage stilllegen, noch für einen fünfstelligen Betrag eine Grube errichten lassen. „Wir fordern Bestandsschutz für vorhandene Anlagen“, sagt Andreas Zawierucha, Vorsitzender der Bürgervereins Herbringhausen, bei dem sich einige Wuppertaler mit dem gleichen Anliegen gemeldet haben. Insgesamt gibt es in Wuppertal rund 200 solcher Anlagen.

„Im Wasserrecht besteht kein Bestandsschutz für das Einleiten von Abwasser in das Grundwasser“, sagt dazu Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler. Zudem sei davon auszugehen, dass sich eine Kleinkläranlage nach 15 bis 20 Jahren amortisiert hat.

Zugrunde liegt dem unter anderem die Satzung über die Abwasserbeseitigung in Wuppertal von 2008. Rützenhoff: „Wenn das ökologisch sinnvoll wäre, wäre es in Ordnung. Aber das ist überreguliert.“ Dass noch Ende vergangenen Jahres die Betriebserlaubnis für Anlagen in Rützenhoffs Nachbarschaft erteilt wurde, erklärt Schmidt-Keßler mit Ausnahmefällen. Die treffen ein, wenn es technisch nicht möglich ist, das Abwasser abzuholen. „Der Kako-Wagen muss aber trotzdem kommen, um den Klärschlamm der Kläranlage abzuholen“, sagt Rützenhoff — für ihn ein Paradoxon.

Was ihn und Zawierucha besonders ärgert: „Zwei Kilometer weiter in Remscheid wird das ganz anders gehandhabt.“ Dort gilt ebenfalls das Landeswasserrecht NRW — die Satzung der Stadt sieht aber anders aus: „Im Außenbereich, der nicht kanalisiert werden kann, bevorzugen wir die Kleinkläranlage“, sagt Marc Riehmer vom Remscheider Umweltamt. „Wir wollen weg vom rollenden Kanal.“

Auch die Bezirksvertretung Langerfeld-Beyenburg hat sich jetzt mit dem Thema auseinandergesetzt und die Verwaltung um eine differenzierte Auflistung von Kleinkläranlagen und Sammelgruben gebeten. Am Mittwoch, 13. Mai, 19 Uhr, spricht Oberbürgermeister Peter Jung mit den Bürgern in den Räumen der Freiwilligen Feuerwehr Herbringhausen über das Thema.