Die „Bruchbude“ ärgert Eigentümer an der Breiten Straße
Hütte und Schuppen auf dem Gelände an der Breite Straße sind verfallen, rundherum stapelt sich Schutt.
Ronsdorf. Die Fenster sind verfallen, die verwitterte Holztür steht halboffen. Dahinter stapeln sich Berge von Unrat. Rund um den verwahrlosten Schuppen türmen sich ebenfalls Schutt und Schrott, am Fuße der morschen Tannen liegen ein Paar Ski und ein blauer Müllsack. „Die sind neu dazu gekommen, Wir fürchten, dass künftig noch mehr Leute das Grundstück als Müllhalde nutzen“, sagt Klaus Korth.
Der Ronsdorfer wohnt mit seiner Frau direkt gegenüber des verwahrlosten Hauses. Vor einigen Tagen hat die Feuerwehr das Rentnerehepaar um kurz nach sieben Uhr morgens geweckt. „Eine der Fichten ist nachts auf unsere Garage gefallen.“ Der 78-Jährige fürchtet, dass bei Schnee noch mehr Bäume umknicken könnten. „Die sind alle morsch und die Straße hier ist auch ein Schulweg. Doch es kümmert sich keiner darum.“
Der Eigentümer sei bereits vor zwei Jahren verstorben. „Es ist alles noch so wie im Juni 2013, als der Notarzt ihn herausgetragen hat“, berichtet Elsbeth Korth. Sie gruselt sich vor allem vor den Ratten, die sich seit Jahren auch auf ihrer Terrasse tummeln. „Mehrfach war hier eine ganze Familie unterwegs. Wir haben uns auch mal beim Ordnungsamt beschwert, doch da hieß es nur, Wuppertal sei voll von Ratten, wir müssten uns selbst um das Problem kümmern“, sagt die 72-Jährige.
Bereits zu Lebzeiten des Grundstückseigentümers gab es Probleme. „Er hat dort Gänse gehalten, ohne sich um den Kot zu kümmern. Er selbst hat in der Hütte ebenfalls ohne Kanalisation gehaust“, sagt Elsbeth Korth.
Gemeinsam mit den Nachbarn hat sie damals Unterschriften gesammelt, erreicht haben sie nichts. „Alle Anwohner halten ihre Grundstücke in Ordnung. Es ist eigentlich ein schönes Umfeld — mit dieser einen Ausnahme.“
Die Verantwortlichen der Stadt können sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Sprecherin Martina Eckermann empfiehlt den Anwohnern daher, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. „Das ist eine öffentliche Datei, die jedem Bürger zugänglich ist.“ Dort sei der jeweils aktuelle Eigentümer verzeichnet. „Wenn der verstorben ist und es keine Erben geben sollte, dann ist darin möglicherweise ein Nachlassverwalter oder Bevollmächtigter eingetragen, der für Beschwerden der richtige Ansprechpartner ist.“
Das Ordnungsamt könne nur dann einschreiten, wenn es eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebe.
„Doch auch dann dürfen die Mitarbeiter nur in dem Maße einschreiten, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist“, sagt Martina Eckermann. Im Sinne des Eigentümers sei dabei stets die kostengünstigste Variante zu wählen. „Da kann es genügen, den Gehweg zu sperren.“ Bei dem konkreten Beispiel gehe von dem Grundstück jedoch keine direkte Gefahr für die Bevölkerung aus.
Das sieht Klaus Korth etwas anders. „Von den Bäumen kann jederzeit wieder einer umfallen und im Sommer hat es fürchterlich gestunken. Wer weiß, was der dort alles gelagert hat, das nun langsam ins Grundwasser sickert. Das könnte durchaus eine gesundheitliche Gefahr sein.“