L 419: Diese Fragen sind noch offen
Bei einem Ausbau der Parkstraße würde der Lärmschutz nach aktuellem Stand drei Lücken aufweisen.
Ronsdorf. Viele Fragen von Anwohnern und Anliegern konnte Ralf Baumgärtel von der Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung und Umweltschutz während einer Bürgerinformation zum geplanten Ausbau der L 419 beantworten. Doch nicht in allen Punkten gab es für die Fragesteller zufriedenstellende Auskünfte. Grund genug für die WZ, noch einmal bei den strittigen Punkten des von Straßen NRW vorgestellten Lärmschutzgutachtens nachzuhaken.
Die ernüchternde Antwort lautet: bisher gar keine. Im aktuellen Planungsverfahren des Landes geht es einzig um den Ausbau des Abschnittes zwischen Lichtscheider Kreisel und der Erbschlöer Straße. Zum Planungsgebiet gehört der Überflieger nicht. Auf 65 000 Fahrzeuge täglich — so die jüngste Prognose — wird der Verkehr auf der L 418/L 419 bis zum Jahr 2025 anwachsen. Der Straßenlärm wird nicht vor den Planungsgrenzen haltmachen. Wie viel Straßenlärm vom Überflieger in den benachbarten Wohngebieten ankommen wird, wurde bisher nicht untersucht. Eine Verbesserung des Lärmschutzes müsste für diesen Bereich als Lärmschutzsanierungen extra geplant werden, da es sich bei diesem Abschnitt um keinen Neubau oder Ausbau handelt. Bei einem Neubau und Ausbau ist hingegen eine Verbesserung des Lärmschutzes gesetzlich vorgeschrieben.
Alexander Schmidt, Vorsitzender des TSV Ronsdorf, kritisiert, dass die auf einer Länge von insgesamt 2,7 Kilometer geplanten Lärmschutzwände in Höhe der Sportanlage eine Lücke aufweisen. Diese Lücke erklärt Gutachter Ralf Baumgärtel so: „Rechtliche Ansprüche auf Lärmschutz beziehen sich ausschließlich auf das Wohnen“, sagt er. Das schließe zwar nicht aus, dass Straßen NRW noch Verbesserungen vornehmen werde, „,auf die gibt es allerdings keinen gesetzlichen Anspruch“. Alexander Schmidt hofft, dass die Lücke an der Waldkampfbahn mit einem Erdwall geschlossen werden kann. Der Erdaushub falle beim Tieferlegen der Straße um zwei Meter an. Über den Bau eines Erdwalls habe er bereits Gespräche mit Straßen NRW geführt. Die Landesbehörde hält sich mit Zusagen und Versprechen zurück. Das liegt zum einen daran, dass sich erst beim Ausbaggern zeigen wird, ob die Erde frei von Giftstoffen ist und verwendet werden darf.
Ungläubiges Kopfschütteln erntete Baumgärtel, als er seinen Zuhörern in der Aula erklärte, dass die Natur an sich keinen Anspruch auf Lärmschutz habe. Das Problem des Ronsdorfer Verschönerungsvereins ist vergleichbar mit dem des TSV Ronsdorf: Es fehlt der Rechtsanspruch. „Auch für den Erholungswald gilt, dass man diesen Abschnitt der dann vierspurigen Straße mit einem Erdwall nachbessern könnte.
Es hat Gespräche gegeben, aber mündliche Zusagen sind mir zu unsicher“, sagt Bernd Drache, Vorsitzender des Ronsdorfer Verschönerungsvereins. „Wer weiß, wer in einigen Jahren die Entscheidungen trifft. Gibt es einen Personalwechsel, erinnert sich vielleicht niemand mehr an Zusagen früherer Jahren. Ich hätte das gerne vertraglich geregelt“, sagt Drache.
Kritiker befürchten, dass nach der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes bis zur Erbschlöer Straße ein Megastau vor der Blombachtalbrücke entstehen würde. Nach Informationen der WZ ist der Bund aber erst zum Ausbau des zweiten Abschnitts mit Anschluss zur A 1 bereit, wenn das Land vorlegt und 38,40 Millionen Euro investiert. Der zweite Bauabschnitt soll den Bund 56,48 Millionen Euro kosten.
Dazu gibt es keine offiziellen Aussagen. Das Planfeststellungsverfahren soll 2016 beginnen, aber niemand kann verlässlich sagen, wie lange die Bearbeitung von Einwänden und eventuell auch von Klagen dauern wird. Rein theoretisch könnte der Ausbau bis 2021 beendet sein, wenn die Bereitschaftspolizei ihre neuen Gebäude an der Parkstraße beziehen will.