Stimmt’s?: Vier düstere Sperrmüll-Legenden
Wem gehört Sperrgut? Was ist strafbar? Um kaum ein Thema rankt sich so viel Scheinwissen. Die WZ klärt auf.
<strong>Wuppertal. Alte Lampen, Bilder, Kleidung oder sonstiger Krimskrams: Der Termin zum Sperrmüllsammeln steht bei vielen Wuppertalern fast schon so selbstverständlich im Kalender wie ein Besuch auf dem Flohmarkt. Allerspätestens jedoch seitdem immer mehr gewerbliche Sammler in Kleinbussen an den Abfuhrtagen ihr vielfach fledderndes Unwesen treiben, hat das auch die Stadt - in Form des Ordnungsdienstes (OD) - auf den Plan gerufen. Denn vor allem in räumlich engen Wohngebieten wie am Arrenberg, Nützenberg oder in Langerfeld und Wichlinghausen herrscht dann immer wieder reges Chaos.
Außerdem ist das Durchwühlen des Sperrguts verboten, es mitzunehmen Diebstahl - das weiß ja jeder. Doch ist das eigentlich alles korrekt? Um kaum ein Alltagsthema ranken sich so viele Legenden wie um den Sperrmüll. Also: was stimmt und was nicht?
Stimmt nicht! Das regelt die Abfallwirtschaftssatzung eindeutig in Paragraf 24, Absatz 3. Dort wird erklärt, dass das Sperrgut erst dann zum Eigentum der Stadt wird, wenn es eingesammelt und auf die Müllfahrzeuge geladen worden ist.
Andere hingegen meinen, dass der Eigentümer am ordnungsgemäßen Abtransport seines Sperrmülls durch die Müllabfuhr interessiert ist - schließlich sind alle Bürger im Rahmen des Kreislauf-Wirtschaftsgesetzes genau dazu verpflichtet. So kann von einer Aufgabe des Eigentums nicht die Rede sein, denn er stellt den Müll ja quasi zielgerichtet vors Haus.
Zahlen Fünf Müllteams sammeln monatlich etwa 1750 Tonnen Sperrgut ein.
Auskunft Was auf den Sperrmüll gehört, wie der Abholservice funktioniert und wann und wo die regulären Sammeltermine sind, steht im AWG-Abfallkalender und auf der AWG-Internetseite. Infos gibt es unter Ruf 4042-42 04.
Änderung Ein Antrag der Linkspartei/PDS wird am Dienstag im Umweltausschuss beraten (16 Uhr, Acordis-Haus , Kasinostraße 19-21). Demnach soll Paragraf 24, Absatz 5 der Satzung gestrichen werden.
Begründung Eigentumsrechte könnten durch die Vorschrift in ihrer bisherigen Form nicht geschützt werden, da keine bestünden, heißt es im Antrag. Denn der Sperrmüll ist nach Ansicht der Linkspartei nach dem Herausstellen herrenlos.