Kriminalität Todesdrohungen und Waffengewalt: Wuppertaler als Geldeintreiber angeklagt
Wuppertal · Die vier Männer sollen Teil eines internationalen Netzwerks für „Hawala“-Banking gewesen sein. Bei ihren Taten sollen sie äußerst skrupellos agiert haben.
Vier Männer aus Wuppertal stehen derzeit vor dem Düsseldorfer Landgericht, weil sie als Geldeintreiber in einer illegalen Organisation für Geldtransfers nach dem Hawala-System mitgewirkt haben sollen. Ihnen wird Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Geiselnahme, räuberische Erpressung und Nötigung vorgeworfen.
Der Prozess ist Teil eines umfangreichen Ermittlungskomplexes um illegale Geldgeschäfte. Im Oktober 2021 hatte es eine große Razzia in 25 Städten gegeben, darunter Wuppertal, 85 Objekte wurden durchsucht, elf Personen verhaftet, vier davon in Wuppertal. Die Ermittler gehen von Geldtransfers in Höhe von 140 Millionen Euro aus. Die Akte der Staatsanwaltschaft führt heute 90 Beschuldigte auf.
Ab 2016 soll ein internationales Netzwerk unerlaubte Zahlungsdienste durchgeführt, damit auch Geld aus Straftaten gewaschen und Geld für Straftaten zur Verfügung gestellt haben. Die meisten Zahlungen sollen nach dem Prinzip des sogenannten Hawala-Bankings erfolgt sein, hauptsächlich von Deutschland und den Niederlanden aus in die Türkei, nach Syrien und in andere Länder des Nahen Ostens. Nach der Razzia hatte Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärt: „Wir haben heute einen extrem ergiebigen Geldhahn abgedreht. Das war ein verdammt dickes Ding.“
Hawala-Banking funktioniert so, dass Kunden Geld in einem sogenannten Zahlungsbüro bar einzahlen, die Empfänger im Zielland das Geld mithilfe eines Codes in einem dortigen Zahlungsbüro abzüglich einer Provision bar erhalten, meist wenige Minuten nach der Einzahlung. Das ist möglich, weil an beiden Stellen ein „Geldtopf“ vorhanden ist. Ausgeglichen werden die Zahlungen über davon unabhängige Geld- und Warengeschäfte.
Die Geldtransfers erfolgen ohne jegliche Registrierung und Aufsicht durch Behörden, sie sind in Deutschland verboten. Als Zahlungsbüros sollen in Deutschland und in den Niederlanden Kioske, Juweliergeschäfte oder andere Geschäftslokale gedient haben. Viele Hawala-Kunden sollen Geflüchtete gewesen sein, die ihren Familien Geld schickten, teilweise auch Schleuser bezahlten. Zum Teil sollen mithilfe des Systems auch Erlöse aus dem Drogenhandel ins Ausland transferiert worden sein.
Bei Streitigkeiten sollen die Beteiligten Schläger-Trupps bezahlt haben, die mit Drohungen bis hin zu Todesdrohungen und körperlichen Angriffen Forderungen durchsetzten oder vorgeworfenes Fehlverhalten bestraften. Solche „Inkassotaten“ wirft die Anklage den Wuppertalern vor, einem 40-Jährigen und drei 27 und 28 Jahre alten Männern.
Sie sollen etwa an Drohungen und Attacken gegen zwei Personen in Düsseldorf beteiligt gewesen sein, die 500 000 Euro nicht wie vereinbart weiterleiteten. Dafür sollen sie Geld erhalten haben, der 40-Jährige insgesamt 24 000 Euro. In einem zweiten Fall sollen sie einen Mann, der 55 000 Euro nicht weitergab, auf Bestellung in einer Bochumer Autowerkstatt drangsaliert haben. Gemeinsam mit weiteren Beteiligten sollen sie ihn umstellt und nach dem Geld befragt haben. Dann soll der 40-Jährige den Mann gemeinsam mit weiteren Mittätern mit vorgehaltener Waffe in ein Auto gezwungen und dort bedroht haben mit Sätzen wie „Heute ist dein Todestag“.
Im November hatte das Landgericht Düsseldorf in einem anderen Ermittlungskomplex zum Hawala-Banking fünf Angeklagte zu Haftstrafen bis zu vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Für den aktuellen Prozess sind insgesamt 39 Verhandlungstage bis in den April 2023 geplant.