Gerichtsurteil Tote Freundin in Planschbecken eingewickelt: Haftstrafe für Solinger

Wuppertal · Der 33-Jährige wurde vor dem Wuppertaler Landgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Er soll seine Lebensgefährtin getötet und im Schwarzwald verbrannt haben.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Weil er seine Lebensgefährtin tötete und verbrannte, hat das Wuppertaler Landgericht einen 33-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Solinger Kevin K. am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Den Feststellungen der Kammer zufolge war der Tat am 6. September 2021 ein Streit wegen der beabsichtigten Beendigung der Beziehung durch die damals 36-Jährige vorausgegangen. Nachdem die Frau geäußert habe, die Wohnung mit dem gemeinsamen Sohn verlassen zu wollen, habe K. sie von hinten an Schulter und Schlüsselbein umgriffen, um sie am Betreten des Schlafzimmers des Sohns zu hindern.

Laut Urteil ging in der Folge der Griff des Angeklagten in den Halsbereich der Frau über. Hierdurch wurde ihre Blutabfuhr und ihre Blutzufuhr zum Gehirn für rund drei Minuten unterbrochen, was zu ihrem Tod führte. Einen Tötungsvorsatz konnte die Kammer demnach jedoch „nicht sicher feststellen“. Das Handeln des Manns sei primär darauf gerichtet gewesen, die 36-Jährige am Verlassen der Wohnung zu hindern, hieß es. Ihren Tod habe er mit der notwendigen Sicherheit nicht in Kauf genommen.

Der Mann wickelte die Leiche den Angaben zufolge nach der Tat in ein Planschbecken, brachte sie in den Schwarzwald und zündete sie dort an. Das Gericht kam mit seinem Urteil der Forderung der Verteidigung zum Teil nach. Diese hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt - dafür allerdings eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen auf zehneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

(AFP)