Überweisung gefälscht: Strafrabatt für Angeklagte
Geständiges Duo verursachte 178000 Euro Schaden.
Wuppertal. Sie sollen mit gefälschten Überweisungsträgern einen Schaden von 178 000 Euro verursacht haben. Jetzt hat das Landgericht zwei Schwarzafrikaner (35, 41) wegen Betruges und Urkundenfälschung zu drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Vorwürfe reichen vier Jahre zurück. Laut Anklage sollen die Täter von Juni 2006 bis Februar 2008 in 39 Fällen - bei manchen blieb es beim Versuch - in Banken Überweisungsträger gestohlen und die Daten für falsche Überweisungen benutzt haben.
Das Landgericht hatte insgesamt drei Männer wegen 29 Taten im März 2009 zu Haftstrafen von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Zwei der Angeklagten legten erfolgreich Revision ein. Der BGH hob das Urteil auf. Im zweiten Verfahren räumten die beiden Männer einen Großteil der angeklagten Taten ein und nannten sogar Namen von weiteren Beteiligten. Das Gericht geht davon aus, dass an solchen Betrügereien mehrere Drahtzieher beteiligt sind. Einen Teil des so ergaunerten Geldes sollen die Afrikaner an ihre Familien in der Heimat überwiesen haben, um so etwa die Totenfeier eines Verwandten zu bezahlen.
Weil beide Angeklagten bereits mehr als zwei Jahren in U-Haft saßen, haben sie gute Chancen die Reststrafe auf Bewährung, sprich auf freiem Fuß verbüßen zu können.