Gericht: Anleger getäuscht Haftstrafen für Ex-Infinus-Manager

Dresden (dpa) - Getäuscht und betrogen: Viereinhalb Jahre nach dem Ende des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus sind am Montag fünf ehemalige Manager zu Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

Foto: dpa

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts sprach sie des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug schuldig. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängten die Richter viereinhalb Jahre wegen Beihilfe. Zudem verfügten sie, dass deren Vermögen in Höhe von insgesamt über 51 Millionen Euro eingezogen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidiger kündigten Revision an.

„Sie haben vorsätzlich getäuscht und Schaden der Anleger in Kauf genommen“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass das Geschäftsmodell ein „Schneeballsystem“ war und bezifferten den Nettoschaden mit rund 155 Millionen Euro. Die Höhe sei „im Zweifel für die Angeklagten“ bewertet worden. Der wirtschaftliche Gesamtschaden liege mit 415,6 Millionen Euro bedeutend höher, sagte der Vorsitzende.

In einem der größten und längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands geht es um etwa 22.000 Anleger. In der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft den Schaden zuvor mit rund 312 Millionen Euro beziffert. Laut Schlüter-Staats hat die Kammer die Höhe „im Zweifel für die Angeklagten“ bewertet.

Infinus sei bis zuletzt eine „nach außen brillierende, nach innen aber brüchige“ und wohl nicht dauerhafte Erfolgsgeschichte gewesen, sagte Schlüter-Staats. „Tatsächlich gab es überhaupt kein echtes Geschäft zum Zweck der Renditegewinnung.“ Bei Infinus habe es sich um ein wirtschaftlich eng verwobenes, von außen kaum durchschaubares Geflecht von Firmen gehandelt, die täglich neu gesteuert Geschäfte untereinander machten.

Nach Überzeugung der Richter schlossen die zuletzt 22 Gesellschaften untereinander Luftgeschäfte ab. Es seien Gewinne generiert worden, die aber nur auf dem Papier existierten. Gegenüber Vermittlern und Anlegern sei ein funktionierendes Geschäftsmodell dargestellt worden, das es nicht gab. Tatsächlich seien Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen mit zu hohen Renditeversprechen gehandelt worden, die nur mit dem Geld von zusätzlich eingeworbenen Anlegern hätten bedient werden können.

Dieser „Schneeballeffekt“ habe sich verstärkt, da immer neue, großvolumige Eigenverträge abgeschlossen werden mussten, um in der Gewinnzone zu bleiben. „Es war eine sich immer schneller drehende Spirale“, konstatierte Schlüter-Staats. „Jeder, der es weiterhin betreibt, wird zum Betrüger, weil er weiß, dass der Schaden umso größer ist, je länger es läuft.“ Am Ende habe die Finanzierungslücke rund 50 Millionen Euro betragen.

Das Unternehmen hätte nach Überzeugung der Kammer auch ohne das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nicht überlebt. Indem die Eigengeschäfte verstetigt wurden, „haben Sie den ersten Sargnagel für Infinus geschlagen“, sagte der Vorsitzende, an den Gründer des Mutterkonzerns Future Business (Fubus) und Ex-Infinus-Boss Jörg B. gewandt.

„Es war ein ausgefeiltes System, ein sehr intelligenter Betrug“, sagte Schlüter-Staats. Die Angeklagten seien dort hineingewachsen und hätten „irgendwann den Point of no return“ erreicht. Begünstigt wurde die Tat durch Testate von Wirtschaftsprüfern und die Unterstützung von Steuerberatern.

Bei der Verkündung des Richterspruchs gab es Proteste im Publikum des voll besetzten Saals im Landgericht. Seit November 2015 hatte die Kammer in über 160 Verhandlungstagen fast 240 Zeugen aus dem In- und Ausland befragt - ehemalige Infinus-Angestellte, -Vermittler, Anleger und Gutachter.

Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte die Ermittlungen zu Infinus Mitte 2012 ins Rollen gebracht, gut ein Jahr später klickten dann die Handschellen. Bei einer Razzia am 5. November 2013 waren Villen, Luxuswagen und anderes Vermögen beschlagnahmt worden. Seit Herbst 2016 sind alle Beschuldigten wieder auf freiem Fuß.

Das Gericht hob die bisher nur ausgesetzten Haftbefehle gegen drei der Angeklagten auf, für Jörg B. und seinen früheren Chefverkäufer bleiben sie unter Meldeauflagen außer Vollzug.

„Keine Überraschung, das haben wir erwartet“, sagte der Verteidiger des Hauptangeklagten, Ulf Israel, nach der gut sechsstündigen Urteilsverkündung. Die Verteidiger haben Zweifel an den Grundzügen des Verfahrens, hinsichtlich der Täuschung und des Schadens und an der Fairness des Gerichts.