Zunächst einjährige Pilotphase Verkehrsausschuss in Wuppertal fordert Gebühren für E-Roller

Wuppertal · Zunächst ist eine einjährige Pilotphase für E-Roller zum Leihen in Wuppertal vorgesehen, um die Nutzung zu erproben. An verschiedenen Stellen sollen Abstellflächen eingerichtet werden.

Foto: dpa/Martin Gerten

Der Verkehrsausschuss hat die von der Verwaltung erarbeitete Sondernutzungserlaubnis und die Kooperationsvereinbarung zur Genehmigung von Verleihsystemen von Pedelecs und E-Rollern beschlossen.

Zunächst ist eine einjährige Pilotphase vorgesehen, um die Nutzung in Wuppertal zu erproben. Ein Starttermin ist in der Verwaltungsvorlage nicht genannt. Nach Abschluss der Pilotphase sind eine umfassende Überprüfung und bei Bedarf Änderungen an den Regulationsvereinbarungen vorgesehen. Die Sharing-Anbieter werden aufgefordert, vor der Einführung des Angebots technische Möglichkeiten zur Einhaltung der Auflagen zu prüfen und umzusetzen – insbesondere in hochverdichteten Stadtquartieren in Elberfeld und Barmen. Der Verkehrsausschuss hat zudem einen Ergänzungsantrag von SPD, CDU, Linke sowie Freie Wähler beschlossen. Darin werden verschiedene Ergänzungen gefordert. So soll die Stadt Gebühren für die Sondernutzung erheben. Eine entsprechende Satzung soll dem Rat bis zum Beginn des vierten Quartals 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, weitere Abstellflächen in folgenden Bereichen einzurichten: Zoo, Arrenberg und in hochverdichteten Wohngebieten in Elberfeld – zum Beispiel Ölberg – und Barmen. Darüber hinaus soll die Sondernutzungserlaubnis beinhalten, dass die Betreiber nicht verkehrssichere oder funktionsuntüchtige E-Scooter und Fahrräder innerhalb von drei Stunden nach Benachrichtigung aus dem öffentlichen Straßenraum entfernen, um so daraus entstehende Gefahrenquellen schnellstmöglich zu beseitigen. Das gilt auch im Fall von Baustellen oder Veranstaltungen. Um dem umwelt- und klimapolitischen Gedanken bei der Nutzung von Pedelecs und E-Rollern Rechnung zu tragen, sollen diese durch die Betreiber „nur mit Transportern mit alternativen Antriebsarten“ eingesammelt oder umverteilt werden dürfen.

(tö​)