Whirlpool-Prozess: Hauptzeugin hat Angst

Körperverletzung: Nach einer handfesten Prügelei in der Bergischen Sonne müssen sich Vater und Tochter vor Gericht verantworten.

Wuppertal. Die Whirlpools im Freizeitbad "Bergische Sonne" sind deshalb so beliebt, weil man sich dort prima entspannen kann. An einem Samstagnachmittag Ende Juni dieses Jahres gab es in einem Becken allerdings Ärger. Nach ersten Ermittlungen der Kripo folgte nach einem zufälligen Tritt in einem der Sprudelbecken eine handfeste Schlägerei.

Laut Polizei sollen dabei mehrere Jugendliche ein Paar - sie 23, er 36 Jahre alt - erst verbal attackiert, dann per Telefon "Verstärkung" geholt haben. Im Bereich der Umkleidekabinen sollen sich dann auch erwachsene Begleiter der jungen Leute in den Streit eingemischt haben.

Gestern stand die gerichtliche Aufarbeitung des kuriosen Falles auf dem Programm. Auf der Anklagebank mussten ein 42 Jahre alter Mann und seine Tochter(19) Platz nehmen. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung. Allerdings konnte das Gericht noch nicht wirklich in den Whirlpool-Prozess einsteigen.

Der Grund: Die Hauptzeugin - sie wohnt in Frankfurt am Main - ließ sich gestern entschuldigen. Ein Arzt hatte ihr aufgrund psychischer Beschwerden die Arbeitsunfähigkeit attestiert. Vom damaligen Freund der Hauptzeugin erfuhr das Gericht, dass die junge Frau seit dem Vorfall in der Bergischen Sonne unter Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen leidet. Laut Anklage sollen Familienangehörige der Angeklagten das Paar aus Frankfurt so bedroht haben, dass sich diese schließlich von der Polizei vom Parkplatz der "Bergischen Sonne" eskortieren ließen.

Trotz der Angst der Hauptzeugin ließ Richter Jörg Sturm an die Frau ausrichten, dass er zur Klärung des Falls definitiv nicht auf sie verzichten werde. Zur Not werde die Zeugin für den nächsten Prozesstag - der findet wohl erst im neuen Jahr statt - von der Polizei abgeholt.

Die beiden Angeklagten nahmen die Entwicklung gelassen hin. Ihre Verteidiger ließen gestern verlauten, dass man abwarte, was die Hauptzeugin zur Sache zu sagen habe. Dann würden sich auch ihre Mandanten zu den Vorwürfen äußern.