Baurecht für neue Häuser im Briller Viertel
Auf großem Villen-Grundstück sollen ein Mehr- und zwei Einfamilienhäuser entstehen.
Wuppertal. Das Briller Viertel verändert sich weiter - und wieder geht es um einen Konflikt zwischen wirtschaftlicher Machbarkeit und Denkmalschutz. Ein Konflikt, den die Stadt jetzt mit der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans lösen möchte. Einer Drucksache der Verwaltung zufolge entsteht am Ende neues Baurecht.
So ist geplant, zwischen der Villa Am Buschhäuschen und der Katernberger Straße den Bau eines hochwertigen Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und/oder Büros zuzulassen. Dazu gehört eine Tiefgarage. Die Zuwegung soll über die Katernberger Straße erfolgen. Außerdem können demnach im Hintergelände des Areals zwei hochwertige Einfamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude und jeweils zwei Garagen entstehen. Diese Häuser sollen dann über eine private Verbindung von der Straße Am Buschhäuschen zugänglich gemacht werden.
Hintergrund: Das Grundstück ist geprägt von einer denkmalgeschützten, aber sanierungsbedürftigen Villa, die auch schon Gegenstand wissenschaftlicher Dokumentation war. Zusammen mit dem denkmalgeschützten Pavillon und dem Parkgrundstück bildet sich eines der typischen gründerzeitlichen Ensembles.
Altes Baurecht besteht zudem an der Straße Am Buschhäuschen. Doch das lässt sich wegen des denkmalwerten Gartens nicht realisieren. Ohne eine Vermarktung von Flächen des Areals lassen sich jedoch Sanierung und Erhalt der Villa nicht finanzieren. Auch ist den Besitzern ein Verkauf der Immobilie nach Angaben der Verwaltung bislang nicht geglückt.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es nun, das Ensemble mit Villa, Pavillon und Parkanlage zu erhalten sowie für die Neubauten eine angemessene Qualität sicherzustellen.