Wuppdika: Feuer frei bis zum „Ascher-Mittwoch“
Gesetz: Warum der Karneval über den Nichtraucher-Schutz in Gaststätten siegt.
Wuppertal. Hurra! Wuppertal ist doch eine Karnevalshochburg: Wer das nicht glauben kann, der mag einen Blick ins Gesetz werfen — genauer ins Nichtraucherschutzgesetz. Denn das ist zurzeit quasi ausgehebelt. Im Landesgesetz heißt es unter Paragraph 3, Absatz 3, b: „Rauchverbote gelten nicht (...) bei im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrenden, zeitlich begrenzten Veranstaltungen, soweit es sich um im Brauchtum verankerte regional typische Feste handelt“.
Und da Karneval auch in Wuppertal als ein solches regional typisches, im Brauchtum verankertes Fest betrachtet wird, können sich nicht nur die Raucher unter den Jecken Wuppertals besonders freuen.
„Das bedeutet, dass der Wirt während der Karnevalszeit selbst entscheiden kann, ob er das Rauchen in seinem Lokal erlaubt oder nicht“, sagt Ulrike Schmidt-Kessler von der Wuppertaler Stadtverwaltung. Und deshalb werde es von Seiten der Stadt auch keine Kontrollen geben. Die tollen Qualmer-Tage sollen übrigens genau so lange dauern wie das närrische Treiben. Was bedeutet: Am „Ascher-Mittwoch“ ist es vorbei mit dem — nicht für jedermann schönen — Traum von unbeschränkter Rauchfreiheit. Und mit der Erinnerung an alte Kneipenzeiten.