Urteil Vater wegen schweren Missbrauchs zu fast neun Jahren Haft verurteilt

Wuppertal · 51-Jähriger bot Tochter (11) im Netz an und hatte vor fremden Männern Sex mit ihr.

 Vor dem Landgericht wurde am Dienstag das Urteil im Missbrauchsprozess gesprochen.

Vor dem Landgericht wurde am Dienstag das Urteil im Missbrauchsprozess gesprochen.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht am Dienstag einen 51-Jährigen verurteilt, der seine elfjährige Tochter als Sex-Partnerin betrachtete, sie zudem im Internet fremden Männern anbot und dann vor deren Augen Sex mit dem Mädchen hatte. Das Gericht verhängte eine Gefängnisstrafe von acht Jahren und neun Monaten.

„Erschreckend“ nannte der Vorsitzende Richter, wie selbstverständlich und offensichtlich in der Familie der Missbrauch mehrerer Mädchen geschehen konnte. Daran waren nicht nur der jetzt Angeklagte, sondern auch dessen Bruder beteiligt, der bereits im April zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.

Die beiden Männer lebten in einem Haus, waren beide Altenpfleger, arbeiteten aber nicht mehr in dem Beruf. Sie hatten Frauen aus dem Ausland geheiratet und „mit großer Selbstverständlichkeit“ jeweils eins ihrer Kinder missbraucht.

Der Angeklagte hatte seinen beiden Töchtern, elf und 13 Jahre alt, offenbar permanent Handy-Nachrichten zugeschickt, in denen er von sexuellen Handlungen sprach, die sie später zusammen ausführen sollten – das habe sich teilweise wie „Hörspiel-Pornos“ angehört, so der Richter. Der Angeklagte habe die Mädchen wie Liebespartnerinnen behandelt, sie mit Liebeserklärungen regelrecht „zugespamt“. „Das muss jeder in der Familie mitbekommen haben“, so der Richter. Ein Teil dieser schwer erträglichen Sprachnachrichten wurden auch während des Prozesses vorgespielt. Kurz danach war die Öffentlichkeit für den Rest des Verfahrens ausgeschlossen worden.

Die beiden Männer hatten jeweils eine ihrer Töchter in Kleinanzeigen im Internet angeboten, dabei Interessenten vorgespiegelt, Vater und Tochter seien ein Paar und suchten einen zusätzlichen Sex-Partner. Dabei sollten die Mädchen – die 15-jährige Nichte des Angeklagten und seine elfjährige Tochter – angeblich 18 Jahre alt sein. Die Mädchen waren körperlich weit entwickelt, bei der Elfjährigen hat dazu möglichweise beigetragen, dass ihr Vater ihr die Antibabypille gab. Das sei eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung gewesen, so der Richter.

Einer der Männer ging
anschließend zur Polizei

Der Angeklagte ließ zwei Männer Sex mit seiner elfjährigen Tochter haben, zweimal hatte er vor den Augen anderer Sex mit ihr. Die Männer mussten dafür nichts bezahlen. Weil sie an die Volljährigkeit des Mädchens glaubten, haben sie sich nicht strafbar gemacht. Einige hatten dennoch ein ungutes Gefühl, wunderten sich unter anderem über den Altersunterschied bei dem angeblichen Paar. Und einer der Männer, die mit der 15-Jährigen Sex hatte, ging danach zur Polizei.

Diesem sei man zu großem Dank verpflichtet, so der Richter, denn das führte zu den Ermittlungen, die jetzt die beiden Männer vor Gericht brachten. Die Polizei habe großartige Arbeit geleistet, lobte der Richter. Sie machten Chat-Daten und darüber weitere Männer ausfindig, durch deren Aussagen die beiden Brüder überführt wurden.

Die Mädchen wollten zunächst nicht aussagen. Im Laufe des Prozesses hatte die Elfjährige in einem Brief an eine Betreuerin beim Jugendamt von einigen Taten berichtet, später sagte sie vor Gericht aus, auch wenn es ihr schwerfiel. Ebenso sagte ihre zwei Jahre ältere Schwester aus. „Das ist sehr mutig von den Mädchen gewesen“, sagte der Richter.

Schließlich hatte auch der Angeklagte die Taten eingeräumt, was den Prozess verkürzte. Der Richter hielt ihm in der Urteilsbegründung vor Augen, dass allein er verantwortlich für die Taten sei. Er könne sie nicht damit rechtfertigen, dass seine Tochter seine Nähe gesucht und sexuelles Interesse gezeigt habe. Kinder suchten die Nähe ihrer Eltern, hätten aber kein sexuelles Interesse. „Sie haben das Nähebedürfnis ihres Kindes ausgenutzt.“ Der Richter zitierte einen Gutachter: Dem Angeklagten sei es um die „selbstbezogene Befriedigung seines eigenen narzisstischen Selbst“ gegangen.

Der Gutachter hatte dem Angeklagten auch volle Schuldfähigkeit bescheinigt: „Sie wussten, was sie taten“, so der Richter. Dass seine Strafe noch härter ausfällt als die seines Bruders, erklärte der Richter unter anderem damit, dass seine Tochter noch wesentlich jünger war.

Der Prozess habe das Geschehen nicht vollständig aufklären können, bedauerte der Vorsitzende Richter. „Wir wissen nicht, wie es gekommen ist, dass die Mädchen so routiniert mit der Situation mit fremden Männern umgegangen sind. Das Vorgeschehen konnten wir nicht aufklären.“