Blaulicht Wuppertal: Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier

Wuppertal · Auch im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Wuppertal sind Verdachtsfälle auf mögliche Verstöße aufgedeckt worden. Die Ermittlungen dauern an.

Am Montag, 9. Oktober, gab es verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfungen des Zolls in der Kurier-, Express- und Paketbranche.

Foto: dpa/Frank Molter

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Montag, 9. Oktober, im ganzen Bundesgebiet verstärkt die Kurier-, Express- und Paketbranche kontrolliert. Verdachtsunabhängig geprüft worden sei dabei auch in Wuppertal, Düsseldorf, Remscheid, Solingen und Teilen des Kreises Mettmann. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art, hieß es in einer Mitteilung des Hauptzollamts Düsseldorf am Mittwoch.

Beim Hauptzollamt Düsseldorf waren insgesamt 77 Beschäftigte der FKS unterwegs. Sie hätten insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (zwölf Euro pro Zeitstunde seit dem 1. Oktober 2022), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft, hieß es weiter.

Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf (zuständig für Düsseldorf und Teile des Kreises Mettmann) und Wuppertal (zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen und Teile des Kreises Mettmann). Mitarbeiter befragten insgesamt 231 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Bei den Prüfungen ergaben sich die folgenden Verdachtsfälle auf mögliche Verstöße:

  • Mindestlohnverstöße in 24 Fällen (davon acht im Bereich FKS Wuppertal)
  • Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 14 Fällen (davon 13 im Bereich FKS Wuppertal)
  • Verdacht auf Scheinselbstständigkeit in neun Fällen (davon einer im Bereich FKS Wuppertal)
  • Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 33 Fällen (davon 20 im Bereich FKS Wuppertal)

An die Prüfungen schließen sich Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen. Darüber hinaus würden weitere Geschäftsunterlagen geprüft, hieß es weiter. Hierbei stehe der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

(Red)