Blaulicht Beamte nehmen in Wuppertal ein mutmaßliches Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ fest
Wuppertal · Der Beschuldigte sei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden.
Beamte des Landeskriminalamts haben am Mittwoch, 11. Oktober, in Wuppertal ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen, terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ festgenommen. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat den Haftbefehl gegen den Mann am 28. September erlassen.
Der Beschuldigte werde dringend der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verdächtig, hieß es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Zudem werde ihm die Beteiligung an Kriegsverbrechen der Tötung, Verstümmelung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren zur Last gelegt.
In dem Haftbefehl sei im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Der Mann habe sich spätestens im Juni 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" angeschlossen. Zwischen Juni und Oktober 2014 habe er sich bei zwei Gelegenheiten an drakonischen öffentlichen Bestrafungsaktionen des IS in der Ortschaft Al Qaim beteiligt. In einem Fall ging es um die Vollstreckung von Todesurteilen gegen mindestens sechs Gefangene.
Der Beschuldigte habe einen der Gefangenen zum Hinrichtungsort verbracht, habe das Geschehen überwacht und durch das Abfeuern seiner Pistole das Startsignal für die Exekution gegeben. In dem zweiten Fall habe er bewaffnet die öffentliche Amputation der Hand eines vermeintlichen Diebes abgesichert. Der IS verhängte die Bestrafungen, ohne dass die Opfer Zugang zu einem ordentlich bestellten Gericht hatten, hieß es weiter.
Im Frühherbst 2014 habe der Beschuldigte zusammen mit anderen IS-Kämpfern in Al Qaim eine Person festgenommen und diese in der Haft mit Schlägen und Tritten misshandelt, um Informationen zu erpressen.
Der Beschuldigte wurde am heutigen Mittwoch, 11. Oktober, dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.