Blaulicht Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie: Auch Kontrollen in Wuppertal

Wuppertal · Am Samstag, 8. Juni, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt – auch in Wuppertal.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Ziel der Überprüfungen war demnach insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannter Leistungsbetrug.

Insgesamt 68 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Düsseldorf und Wuppertal (davon 40 Kräfte aus Düsseldorf und 28 Kräfte aus Wuppertal) prüften Betriebe im gesamten Einzugsgebiet des Hauptzollamtes Düsseldorf, heißt es in einer Mitteilung.

Dabei befragten die Zöllner vor Ort 162 Personen (davon 101 in Düsseldorf) von 27 verschiedenen Objekten (davon 16 in Düsseldorf). Zusätzlich prüften sie die Geschäftsunterlagen von Betrieben, wie zum Beispiel Stundenaufzeichnungen und Lohnunterlagen in 13 Fällen (davon acht in Düsseldorf).

Die Kontrollen des Zolls führten zu folgenden Verdachtsfällen: Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 27 Fällen (davon sieben in Düsseldorf) Verdacht auf Schwarzarbeit in 14 Fällen (davon zwölf in Düsseldorf) Verdacht auf Leistungsmissbrauch in drei Fällen (in Wuppertal)

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar dieses Jahr beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

(Red)