Kommentar Die Lücken in der NRW-Justiz
Meinung | Düsseldorf · Will das Land NRW eine gut und schnell funktionierende Strafjustiz haben, muss es auch genügend Staatsanwälte einstellen. Ein Kommentar.
Der Satz gehört zum Standardrepertoire von Politiker-Forderungen, wenn es um steigende Jugendkriminalität oder überhaupt um düstere Kriminalitätsstatistiken geht: „Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen.“ Das sagt sich leicht. Nur muss die Justiz dann auch entsprechend ausgestattet sein. Ist sie aber nicht, rechnet der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW vor:
Die Belastung in den Staatsanwaltschaften steige seit vielen Jahren kontinuierlich, im Jahr 2023 gar um knapp zehn Prozent. Die Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren stieg in den vergangenen zwei Jahren um gut ein Drittel. In den allermeisten Fällen folgt die Strafe eben gerade nicht auf dem Fuße. Um dem entgegenzuwirken, müsse es weitere 360 Stellen bei den Staatsanwaltschaften des Landes geben, so die Forderung. Das wären etwa ein Viertel mehr Stellen als bislang. Eine gewaltige Dimension. Wenn nun NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) Lücken bei den Staatsanwaltschaften zumindest teilweise durch Umwandlungen von Richterstellen ausgleichen will und dies als „sensible Maßnahme“ bezeichnet, kontern die Justiz-Interessenvertreter: „Das ist keine sensible, sondern eine falsche Maßnahme.“
Gewiss kann auch ein Strafrichter die Robe eines Staatsanwaltschafts überstreifen. Doch würden bei einem solchen Rollenwechsel neue Löcher gerissen – dieses Mal in den Richterzimmern. Nichts wäre gewonnen in puncto Schnelligkeit der Justiz.
Die Staatsanwälte sehen noch ein anderes Problem: dass es nicht genügend qualifizierte Bewerbungen gibt. Weil die Bezahlung im Vergleich zu juristischen Jobs in der Wirtschaft mager sei. Das mag so sein, andererseits bietet eine Stelle im öffentlichen Dienst auch Annehmlichkeiten, insbesondere berufliche Sicherheit und wohl auch verlässliche Arbeitszeiten. Angesichts der Haushaltsprobleme des Landes sollte die Forderung nach mehr Stellen da wohl den Vorrang haben. Zumal gerade erst entschieden wurde, dass auch Staatsanwälte vom Tarifabschluss im öffentlichen Dienst profitieren.