1953 erfanden Lübecker Ingenieure ein Alkoholtest-Gerät
1953 erfanden Lübecker Ingenieure ein Alkoholtest-Gerät — nach einer feucht-fröhlichen Betriebsfeier.
Lübeck. Alles begann 1953 mit einem feucht-fröhlichen Betriebsfest bei Dräger. Genauer gesagt: mit der Fahne am Morgen danach. Gas ist Gas, ob es sich nun um Kohlenmonoxid oder den Trinkalkohol Ethanol handelt, dachten sich einige Ingenieure des Lübecker Medizin- und Sicherheitstechnik-Konzerns. Was in den Messröhrchen für Bergwerke und Industrieanlagen funktioniert, müsste doch mit anderen Chemikalien auch bei Alkoholdünsten in der Atemluft klappen. Und so mischten sie Schwefelsäure und gelbes Kaliumdichromat, das sich beim Kontakt mit Ethanol grün verfärbt. Der „Dräger Alcotest“ war geboren.
Die Röhrchen und deren Weiterentwicklungen traten ihren Siegeszug um die Welt an. „In vielen europäischen und außereuropäischen Ländern benutzt die Polizei unsere Alcotestgeräte. Bei der Polizei von Sri Lanka sind sogar noch unsere Teströhrchen im Einsatz“, sagt der Vertriebsmanager von Dräger Safety, Mirco Spitzbarth. Die Mongolei dagegen setzt auf moderne Technik und hat gerade einen Auftrag über 270 Handmessgeräte ausgeschrieben. „Natürlich haben wir uns auch beworben“, sagt Spitzbarth. Dräger gehört zu den drei Großanbietern, die Polizeibehörden mit Alkoholmesstechnik ausstatten. Nach eigenen Angaben ist der Konzern Weltmarktführer.
„Die Erfindung des Jahres 1953 kam gerade zur rechten Zeit“, sagt Produktmanager Jürgen Sohège. „Es war die Zeit der Massenmotorisierung, und die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss stieg damals sprunghaft an.“ Erst 1953 wurde in der Bundesrepublik ein Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit festgelegt. Der lag damals allerdings noch bei 1,5 Promille.
Die erste „Alcotest“-Generation bestand aus einem gläsernen Röhrchen mit den Testsubstanzen und einem Volumenbeutel, der genau einen Liter Atemluft fasste. Je nach Intensität und Ausdehnung der Verfärbung ließen die Teströhrchen Schlüsse auf den Grad der Atemalkoholkonzentration zu. „Aber das waren nur Näherungswerte. Im Grunde konnte der Polizeibeamte nur feststellen, ob die Konzentration über oder unter dem Grenzwert von damals 0,8 Promille lag, der durch einen Strich auf dem Röhrchen markiert war.“