2,5-Prozent-Hürde auf dem Prüfstand

Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt über über Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

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Münster. Ab heute verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Rechtmäßigkeit der 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. Sieben Antragsteller wehren sich dagegen, teilte eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs Münster mit. Darunter sind etwa die NPD und die Linke. Sie sehen darin eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.

Der Landtag hatte die Hürde im Sommer 2016 beschlossen - seitdem müssen Parteien 2,5 Prozent der Stimmen auf sich vereinen, um Vertreter in Räte und Kreistage schicken zu können. Die Einführung dieser Klausel war nach Meinung von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Kommunalvertretungen arbeitsfähig zu halten. Kritiker sehen in der Hürde dagegen eine Benachteiligung kleinerer Parteien. „Die Sperrklausel ist eine gewisse Arroganz der Mächtigen, die kleinen Parteien kleinzuhalten“, sagt der emeritierte Jura-Professor Bodo Pieroth von der Universität Münster. Er vertritt die Piraten-Partei.

Das Bundesverfassungsgericht und mehrere Verfassungsgerichtshöfe in den Ländern hatten in der Vergangenheit eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Seit 1999 gab es sie deshalb in NRW nicht mehr. Bleibt die Klausel zulässig, wird sie voraussichtlich das erste Mal bei der Kommunalwahl in NRW im Jahr 2020 relevant. NRW hat sie laut Pieroth als erster Flächenstaat in Deutschland wieder eingeführt. lnw