2500 Euro Strafe wegen umstrittener Korruptionsberichte

Es ging um Bordellbesuche und Immobiliendeals, um Korruption auf höchster Ebene. Vor drei Jahren schockierten Berichte über angebliche kriminelle Netzwerke in Sachsen die Öffentlichkeit, jetzt sind zwei Journalisten wegen übler Nachrede verurteilt worden.

Dresden. Nach ihren Berichten über die sogenannteKorruptionsaffäre in Sachsen sind zwei Journalisten aus Leipzigwegen übler Nachrede zu je 2500 Euro Strafe verurteilt worden.Das Gericht blieb am Freitag damit unter der Forderung vonStaatsanwaltschaft und Nebenklage. Der ursprünglich auch erhobeneVorwurf der Verleumdung wurde fallengelassen.

Die beiden freiberuflich arbeitenden Reporter wollen das Urteil anfechten, kündigten sie noch im Dresdner Amtsgericht an. Auch die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Rechtsmittel einlegt - sie hatte 6000 Euro Strafe verlangt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte das Urteil als überzogen und will über mögliche weitere Schritte beraten.

Die Geldstrafe entspricht 50 Tagessätzen zu je 50 Euro.Die beiden Journalisten (37 und 42 Jahre alt) hatten in einemBeitrag für "Zeit online" den Verdacht geäußert, Ermittlungen gegeneinen hochrangigen sächsische Richter könnten unter anderemeingestellt worden sein, weil die Polizeibeamten mitdisziplinarischen Schritten bedroht wurden.

Dies sei ein versteckterVorwurf, die Polizisten hätten sich zu einer Strafvereitelung im Amtbewegen lassen, sagte Richter Hermann Hepp-Schwab. Er sah darin eine"eine ehrabschneidende Äußerung zum Nachteil der Polizisten" unddamit üble Nachrede.Von Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Bericht für dasNachrichtenmagazin "Spiegel" wurden die Journalisten dagegenfreigesprochen.

In dem Text war es unter anderem um zwei Richtergegangen, denen Kontakte zu einem Leipziger Kinderbordell unterstelltworden waren. Diese Behauptungen seien zwar ebenfallsehrabschneidend, befand Hepp-Schwab. Der Artikel sei aber von einemanderen Journalisten verfasst worden. Eine Tatbeteiligung derAngeklagten sei nicht nachweisbar.

Das Verfahren gegen diesen anderenJournalisten war schon vor einiger Zeit nach Zahlung einer Geldbußeund einer teilweisen Berichtigung im "Spiegel" eingestellt worden.Die sogenannte Korruptionsaffäre war 2007 in Sachsen hochgekocht,als Details aus geheimen Akten des Verfassungsschutzes öffentlichwurden. Darin ging es um kriminelle Netzwerke, in die Justiz undPolitik verstrickt gewesen sein sollen.

Experten zufolgen waren dieseAkten aber aufgebauscht worden. Die nachfolgenden Ermittlungen zudarin aufgelisteten Fällen brachten keine Ergebnisse. Mit denVorgängen beschäftigt sich wie schon in der vergangenenLegislaturperiode ein Untersuchungsausschuss des Landtages.

"Wenn das Urteil Schule macht, besteht die Gefahr, dass auch andernorts versucht wird, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern", erkläre DJV-Chef Michael Konken. In Anklage und Prozess seien völlig normale journalistische Arbeitsabläufe kriminalisiert worden