Am Freitag hat das Dortmunder Landgericht den 44 Jahre alten Mann zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
„Wir können uns nicht erinnern, dass wir eine solche Vielzahl von Taten und Begehungsweisen überhaupt schon einmal erlebt haben“, hieß es in der Urteilsbegründung. Im Urteil sind 270 Einzelfälle aufgelistet. Nach Ansicht der Richter ist diese aber eine „absolute Mindestzahl“. Die Dunkelziffer liege wohl noch weitaus höher.