Schwiegermutter Kehle durchgeschnitten: Acht Jahre Haft

Paderborn. Ein 58-Jähriger aus Paderborn ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden, da er seiner Schwiegermutter die Kehle durchgeschnitten haben soll.

Symbolbild

Foto: Sven Hoppe

Das Paderborner Landgericht wertete den Angriff auf die 80-Jährige im vergangenen Juli als Totschlag und verwarf die Notwehrbehauptung des Angeklagten in seiner Begründung am Mittwoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau war im vergangenen Juli getötet worden. Zum Prozessauftakt hatte der Schwiegersohn erklärt, in Notwehr gehandelt zu haben. Die 80-Jährige habe ihm mit einem Messer in der Hand gedroht, ihn zu töten. Nach einem Gerangel habe er, um sich selbst zu schützen, das Messer genommen und den tödlichen Schnitt geführt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Schwurgericht folgte dagegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft und nannte die Notwehrversion eine Schutzbehauptung. Der 58-Jährige, der unter einer schweren Depression litt, handelte nach Ansicht des Gerichts im Affekt und war vermindert schuldfähig. Der Tat seien längere Zeit Streitigkeiten zwischen der 80-Jährigen und dem Angeklagten über Banalitäten vorausgegangen. Diese Konflikte habe der 58-Jährige, so ein psychiatrischer Gutachter, stets in sich hineingefressen. Am Tattag sei es zu einem "aggressiven Gewaltdurchbruch" gekommen. dpa