A 52: Bewährungsstrafe für Gelsenkirchener Geisterfahrer
Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Es gab nicht einmal Bremsspuren: Am 30. Dezember 2012 hat ein Geisterfahrer auf der Autobahn 52 bei Gelsenkirchen einen tödlichen Frontalzusammenstoß verursacht.
Die Opfer waren zwei Lehrer aus Münster. Am Donnerstag wurde der 70-jährige Geschäftsmann wegen fahrlässiger Tötung zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Worte der Entschuldigung fand er im Prozess vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer nicht.
Der Angeklagte war dem Weg von Dorsten nach Gelsenkirchen. Dort wollte er einen Abendgottesdienst besuchen. Die Strecke war ihm bestens bekannt. Auch die Autobahnauffahrt in Gelsenkirchen-Hassel hatte er in seinem Leben schon Hunderte Male benutzt. Warum er an diesem Tag die Ausfahrt mit der Auffahrt verwechselt hat, bleibt daher völlig rätselhaft.
Der 70-Jährige hat nach eigenen Angaben keine Erinnerung mehr an den Unfall. Es war gegen 17.30 Uhr, als er nach rund 270 Metern auf der Überholspur mit dem Auto des Lehrer-Ehepaares zusammenstieß. Die 58-jährige Fahrerin war offenbar sofort tot. Auch für ihren Ehemann, der auf dem Rücksitz hinter ihr gesessen hatte, kam jede Hilfe zu spät. Nur der 30-jährige Sohn konnte sich lebend, aber schwer verletzt aus dem Auto befreien. Die Familie war auf dem Weg von Münster zum Düsseldorfer Flughafen, als das Todesdrama passierte. „Ich sah plötzlich zwei weiße Lichter vor uns“, sagte der Sohn als Zeuge im Prozess.
„Und ich weiß auch noch, dass ich gerufen haben: Geisterfahrer!“ An den Aufprall selbst habe er jedoch keine Erinnerung mehr. Der 30-Jährige war damals mit schweren inneren Blutungen und zahlreichen Knochenbrüchen ins Krankenhaus gekommen. Er lag lange auf der Intensivstation und musste seitdem mehrfach operiert werden - auch an der Wirbelsäule. Erst Ende Februar war er aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Die Schmerzen dauern jedoch weiter an. „Wenn ich viel sitze, muss ich mich zwischendurch hinlegen“, sagte der 30-Jährige vor Gericht. Der Angeklagte hat im Prozess dagegen kaum ein Wort gesprochen. Der 70-Jährige hat durch den Zusammenstoß nach Angaben seines Verteidigers Rippenbrüche und Prellungen erlitten. Er sei jedoch so sehr traumatisiert, dass er sich weiter in psychologischer Behandlung befinde. Schmerzensgeld hat der Geschäftsmann aus Dorsten bisher noch nicht gezahlt.
Nach dem tödlichen Unfall hatte sich herausgestellt, dass die Beschilderung an der Auffahrt zur A 52 nicht korrekt gewesen ist. Ein Durchfahrt-Verboten-Schild hatte gefehlt, außerdem war der blaue Richtungspfeil verdreht, der den Verkehr rechts an einer Verkehrsinsel vorbeileitet. Für die Verurteilung des 70-Jährigen spielte das jedoch keine Rolle, da der Angeklagte die Auffahrt nach eigenen Angaben dreimal pro Woche benutzt.
Außerdem hatten Recherchen ergeben, dass das Schild bereits seit mindestens zwei Jahren fehlte. Das wurde im Prozess durch das Gerichts mitgeteilt. Neben der Bewährungsstrafe haben die Richter dem Angeklagten auch die Fahrerlaubnis entzogen. Der 70-Jährige darf erst nach anderthalb Jahren wieder einen Führerschein beantragen. Genau dagegen hatte er sich allerdings bis zuletzt gewehrt. Er wollte auch weiterhin Auto fahren dürfen.