Gericht Klage gescheitert: Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag

Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

 Altkanzler Schröder scheitert mit Klage gegen Streichung von Büro.

Altkanzler Schröder scheitert mit Klage gegen Streichung von Büro.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags als unzulässig ab. Die Richter ließen jedoch eine Berufung gegen den Beschluss zu.

Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, das Büro gestrichen. Schröders Büro wurde „ruhend gestellt“ - das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.

Hintergrund waren Schröders seit Jahren bestehende Verbindungen nach Russland: Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn noch für russische Energieunternehmen tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ mehr wahrnehme.

Schröder klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Bundestags. Er beantragte mit seiner Klage, die sogenannte Ruhendstellung aufzuheben und ihm Personal und Räume wieder zur Verfügung zu stellen. Nach Angaben des Gerichts fehlt Schröder dafür die Klagebefugnis.

Schröders Anwälte begründeten die Klage damit, dass alle ehemaligen Bundeskanzler ein Büro auf Lebenszeit erhalten hätten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten. Im Übrigen nehme er solche Aufgaben weiterhin wahr.

Anwalt Ralph Heiermann führte am Donnerstag an, dass Schröder eine große Zahl von Presse- und Bürgeranfragen bekomme, zudem zu verschiedenen Empfängen und Anlässen gehe. Schröder sei aufgrund seiner persönlichen Beziehungen zu Putin der Rechtsanspruch auf das Büro entzogen worden, sagte Heiermann. Das sei „eines Rechtsstaats unwürdig“.

„Herr Schröder wollte das eigentlich gar nicht vor Gericht bringen“, ergänzte sein Anwalt Michael Nagel. Die Gegenseite, der Haushaltsausschuss, habe jedoch ein Gespräch abgelehnt. Deshalb habe der 79-Jährige dies rechtlich klären lassen wollen. Schröder selbst ist den Angaben zufolge verreist und wird sich nicht zu dem Verfahren äußern.

(AFP/dpa)