Verkehr in Meerbusch Zebrastreifen für Gonellastraße vorerst abgelehnt

Meerbusch · Die Stadt hatte einen Zebrastreifen vorgeschlagen. Die Politik will das ausstehende Gerichtsurteil abwarten.

Bis das Gericht ein endgültiges Urteil fällt, bleibt die alte Regelung bestehen: Die Autofahrer müssen am Stopp-Schild halten.

Bis das Gericht ein endgültiges Urteil fällt, bleibt die alte Regelung bestehen: Die Autofahrer müssen am Stopp-Schild halten.

Foto: RP/Dominik Schneider

Knapp fünf Monate ist es her, dass sich der Streit um die Vorrangregelung am Fußgängerüberweg über die Lanker Gonellastraße entzündet hat. Aktuell regelt dort ein Stoppschild den Verkehr doch diese Lösung steht rechtlich noch nicht auf sicheren Füßen – das entsprechende Gerichtsverfahren läuft noch. Die Stadt wollte in diesem Punkt nun Klarheit schaffen, eine Mehrheit im Mobilitätsausschuss gab es dafür aber nicht.

Zur Historie: Seit 1991 stehen Stoppschilder an der Gonellastraße, die die Lanker Fußgängerzone teilt. Der Überweg gehört verkehrstechnisch nicht zu angrenzenden Fußgängerzone, in der sich ein wichtiger Teil des Lanker Ortslebens abspielt. Im Juni dieses Jahres wurde gegen diese Verkehrslösung geklagt, die Regelung von 1991 zwischenzeitlich vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf aufgehoben, die Beschilderung entsprechend geändert. Dagegen hatte sich in der Stadt, Politik und Bevölkerung Widerstand geregt, viele fürchteten, dass die nach so langer Zeit geänderte Verkehrslage eine Gefahr für die Fußgänger und Radfahrer darstelle, wenn die Autos nicht mehr anhalten. Wenig später wurde der Eilantrag vom Oberverwaltungsgericht in Münster wieder aufgehoben, die Stadt richtete die alten Stoppschilder umgehend wieder ein.

Untersuchung der Stadt ergab, dass ein Zebrastreifen sinnvoll ist

Allerdings liegt der Grund für diesen Richtungswechsel nicht in der Sache selbst, sondern im Verfahren. So muss der Kläger seine Klage beispielsweise spätestens ein Jahr nach dem ersten Wahrnehmen der Situation einreichen – dies halten die Münsteraner Richter für unwahrscheinlich. Zudem sei zumutbar, dass die alte Regelung bis zur Entscheidung bestehen bleibe. Damit ist der Streit um die Gonellastraße noch immer offen.

Aus diesem Grund hat sich die Stadtverwaltung auf die Suche einer zukünftig gerichtsfesten Lösung an der Querung der Gonellastraße gemacht. Zunächst wurde eine Verkehrszählung durchgeführt und die Stelle auch gemeinsam mit der Polizei des Rhein-Kreis Neuss analysierte. Diese Untersuchung ergab, dass die gesetzlichen Vorgaben für einen Fußgängerüberweg, sprich einen Zebrastreifen, an dieser Stelle gegeben sind. Diese Lösung hatten auch einige Bürger bereits angeregt. Der Zebrastreifen würde die bisherigen Stopp-Schilder ersetzten und Fußgängern tatsächlich Vorrang vor dem motorisierten Verkehr einräumen. Dadurch würde die Sicherheit der Fußgänger erhöht und die Situation für Nicht-Autofahrer sogar gegenüber der alten Regelung verbessert.

Einzig, diese Lösung wird zumindest vorerst nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung hatte sie zum Beschluss in den Mobilitätsausschuss gegeben, in der Vorlage stand auch, dass es keine alternativen Lösungen gebe, die rechtssicher seien. Die Fraktionen von CDU und FDP sprachen sich dafür aus, über das Thema noch nicht zu entscheiden. „Noch ist denkbar, dass die Stoppschild-Regelung Bestand hat“, so CDU-Ratsherr Hans-Werner Schoenauer. Auch Hinweise auf eine Gefährdungslage gäbe es an der Stelle, so, dass es sinnvoller sei, abzuwarten. „Wir sollten den jetzigen Zustand belassen, bis die Klage entschieden ist“, so Schoenauer. Die CDU hatte bereits im Juli einen Antrag gestellt, die Verwaltung möge Vorschläge für eine Querung der Gonellastraße erarbeiten, die den städtebaulichen Charakter berücksichtigen – dies geschah allerdings, bevor die alte Regelung von den Münsteraner Richtern wiederhergestellt wurde. „Die CDU – Fraktion hält weiterhin an der städtebaulichen Zielsetzung fest, die beiden Fußgängerbereiche der Hauptstraße als Einheit zu erhalten“, heißt es in der entsprechenden Begründung. Da nun aber der gewohnte Zustand bestehe, sollte man abwarten, wie die endgültige Entscheidung vor Gericht ausfalle.

Dem schlossen sich die anderen Fraktionen einstimmig an. Michael Bertholt, FDP: „Wir sehen an dieser Stelle einen neuralgischen Punkt für Lank. Die Rechtslage ist nun auf dem Weg der Klärung.“ Die SPD hätte die Zebrastreifen-Lösung bevorzugt, so deren Vertreterin Heidemarie Niegeloh, allerdings sehen auch die Sozialdemokraten keinen Grund zur Eile.

Denn tatsächlich, so Meerbuschs erster und technischer Beigeordneter Andreas Apsel, zwinge die Stadt niemand zu einer schnellen Lösung. Der Zebrastreifen an der Gonellastraße ist mit der jetzigen Entscheidung nicht vom Tisch. „Falls das Gericht zu unseren Ungunsten entscheidet, kann die Verwaltung noch immer reagieren“, so Apsel.

Ebenfalls im Gespräch ist der Straßenbelag am Überweg. Dieser besteht aus glatten Klinkersteinen und soll im Falle einer Zebrastreifen-Lösung beibehalten werden. Dieser Belag wurde vor zwei Jahren als barrierearme Lösung umgesetzt. Barbara Neukirchen von den Grünen regte an, man könne, wenn man an der Straße arbeite, einen anderen Belag wählen, der für Rollstuhlfahrer und Rollatoren weniger beschwerlich sei. Zu dieser Sache sollten, so Neukirchen, auch die Behindertenvertreter der Stadt Meerbusch angehört werden.