Angeklagter gesteht tödliche Messerattacke am Alexanderplatz
Berlin (dpa) - Rund fünf Monate nach einer tödlichen Messerattacke am Berliner Alexanderplatz hat der 19-jährige Angeklagte gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt.
„Es tut mir unendlich leid“, zitierte die Verteidigerin aus der Erklärung ihres Mandanten. „Ich kann es immer noch nicht fassen, dass durch meine Schuld ein Mensch gestorben ist.“
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage von Mord aus. Der damals 18-Jährige habe im vergangenen Sommer einen 30-Jährigen aus niederen Beweggründen und heimtückisch mit einem Messerstich getötet. Der mutmaßliche Mörder, der keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, soll dem Opfer, das er nicht kannte, eine 13 bis 15 Zentimeter lange Klinge ins Herz gerammt haben. Der Bademeister verblutete.
Die Tat im Zentrum der Hauptstadt hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, da sie offenbar aus nichtigem Anlass erfolgt war. Zudem war es rund um den Alexanderplatz schon mehrfach zu brutalen Gewalttaten gekommen. 2012 wurde dort der 20-jährige Jonny K. von mehreren jungen Männern niedergeprügelt, der junge Berliner starb wenig später an Gehirnblutungen. Auch nach dem Tod des 30-Jährigen hatte bereits eine Debatte über mehr Sicherheit in Berlin eingesetzt.
Die Familie des Opfers verfolgt den Prozess als Nebenkläger. Der Vater Uwe Neumann sagte am Rande der Gerichtsverhandlung: „Die Botschaft muss sein, das lassen wir uns nicht gefallen als Gesellschaft.“ Das Geständnis des Angeklagten sei für ihn nicht glaubwürdig.
Der 19-Jährige hatte zuvor verlesen lassen, er habe vor der Tat drei Tage lang nicht geschlafen und verschiedene Drogen genommen, als er auf die andere Gruppe traf und es zum Streit kam. Er habe das Messer reflexartig gezogen, als der 30-Jährige auf ihn zukam. Sie hätten sich gegenseitig beschimpft. Er habe dem Unbekannten aber nur in den Arm stechen wollen.
Das sieht die Anklage anders. Demnach soll ein Gerangel bereits beendet gewesen sei, als der Angeklagte dem Bademeister mit massiver Kraft den Messerstich versetzte. Er habe nach einem Streit mit seiner Freundin aufgestaute Wut abreagieren wollen. Gegen den Vorbestraften wird vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts verhandelt.