Prozess: Angeklagter filmte Streit vor mutmaßlichem Messerangriff

Johannes F. (32) muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Foto: hpr

Nach einem Messerangriff auf einen Nachbarn im Juni 2014 muss sich seit gestern ein Angeklagter wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Johannes F. (32) soll Güney, Onur und Yelda S. nachts im Hausflur des gemeinsam bewohnten Mehrfamilienhauses aufgelauert und versucht haben, Güney S. mit einem Messer mit einer etwa 17 Zentimeter langen Klinge in den Oberkörper zu stechen.

Dieser habe dem Stich ausweichen und das Messer ergreifen können, wobei dessen Klinge abgebrochen sei. Der Angeklagte soll dann mit dem Messerstumpf weiter auf S. eingestochen und ihn im Gesicht, an der Schulter, am Arm sowie Unterschenkel verletzt haben. Dessen Sohn, Onur S., versuchte erfolglos, den Angreifer durch einen Schlag mit einer Glasflasche auf den Kopf zu stoppen. Dieser sei jedoch ausgerutscht, so dass Onur S. ihn mit mehreren Tritten auf die Hand entwaffnen konnte. Als die Zeugen sich daraufhin dem Verletzten zuwandten, konnte der Angreifer fliehen.

Güney S. musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Der Auseinandersetzung war ein Streit am Nachmittag vorausgegangen: Zwei Autos der Familie S. blockierten die Ausfahrt des Mehrfamilienhauses, als Johannes F. diese mit seinem Roller passieren wollte. Als er die Familie darauf ansprach, habe Güney S. ihm mit der Hand auf den Helm geschlagen. Anschließend sei dessen Sohn, Onur S., ihm mit einigen Heranwachsenden in zwei Autos gefolgt. An einer roten Ampel sei einer von ihnen ausgestiegen und habe ihn in den Bauch getreten. Er sei dann bei Rot über die Ampel gefahren und geflohen.

Der Angeklagte holte nach einer abgebrochenen Hauptschulausbildung seinen Schulabschluss auf einer Förderschule nach, machte eine Ausbildung und arbeitet immer wieder für eine Leiharbeitsfirma. Eine Zeit lang habe er getrunken und Cannabis konsumiert. Auch am Tatabend habe er Wein und Bier getrunken sowie gekifft.

Gestern wurden die beteiligten Polizisten als Zeugen befragt. Ein Zeuge nahm den Angeklagten am Morgen nach der Tat fest, als dieser nach der Flucht zu seinen Eltern und einer Behandlung im Krankenhaus nach Hause kam. In der Vernehmung habe der 32-Jährige zunächst geleugnet, ein Messer gehabt zu haben und den Beamten zu seiner Verteidigung ein Video gezeigt, das er während der Tatnacht mit dem Smartphone aufgenommen habe. Auf die Nachfrage, welcher flache längliche Gegenstand in seiner Hand zu sehen sei, erklärte Johannes F., dies sei ein Schuhlöffel gewesen. Gezeigt werden an diesem Tag zwei Videos.

Im ersten erzählt F. direkt in die Kamera, beschimpft Familie S., spricht von einem Hausmesser, das er besitze, und sieht immer wieder durch den Türspion. Er beendet die erste Aufnahme mit den Worten: „Wenn‘s losgeht, mache ich wieder an.“ Das zweite Video zeigt wenig, da die Wohnungstür, durch die F. filmt, nach wenigen Sekunden — wohl durch einen Windstoß — zufällt: Man hört zunächst leise Stimmen, dann Geschrei und eine Kampfhandlung. Der Prozess wird fortgesetzt.