E-Scooter in Bussen unerwünscht

Öffentliche Buslinien verweigern Karl-Heinz Heimanns die Mitnahme seines E-Scooters. Zwar ist die Beförderung seit März 2017 bundesweit erlaubt, doch es gibt Bedingungen.

Foto: Ilgner

Karl-Heinz Heimanns würde liebend gerne wieder einmal am Marienplatz in Rheydt einkaufen. „Oder im Café eine Tasse Kaffee trinken“, wie der 87-Jährige sagt. Nur kommt der Senior da kaum hin. Seit zwei Jahren ist er nach Operationen an den Gelenken auf den E-Scooter angewiesen, der ihm von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt wurde. „Als ich mir damit bei der NEW am Marienplatz einen Busfahrplan holen wollte, sagte man mir gleich: Damit kann ich nicht mitgenommen werden, obwohl ich doch für die Fahrkarte bezahle“, sagt Heimanns. Dabei ist ein entsprechender Erlass inzwischen geändert worden.

Ausschnitt aus einer Stellungnahme der NEW

E-Scooter in Linienbussen sind bereits seit Jahren in der Diskussion. „Wir sind uns der Probleme für die Betroffenen bewusst“, sagt Wolfgang Opdenbusch, Geschäftsführer der für den Busverkehr zuständigen NEW-Tochter. Aber: Bislang sei das Unfallrisiko für den während der Fahrt aufsitzenden E-Scooter-Nutzer als auch für die anderen Fahrgäste aber einfach zu hoch. Das hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vor vier Jahren in einem Gutachten festgestellt. Daraufhin verboten die Verkehrsbetriebe bundesweit die Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen. Die NEW schloss sich dem an. „Die elektrisch angetriebenen Fahrzeuge, die Platz für einen Fahrer und Gepäck bieten, sind zu groß und zu unhandlich“, teilte das Unternehmen mit. „Wenn der Bus stark bremsen muss, könnte der Wagen rutschen oder umkippen. Die E-Scooter können zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Rückhaltesysteme in Bussen nicht nutzen.“ Von dem Verbot ausgenommen waren Elektrorollstühle.

Im März vergangenen Jahres haben sich Länder und Bund unter Federführung des NRW-Verkehrsministeriums auf einen neuen Erlass verständigt: Demnach ist das grundsätzliche Verbot der Mitnahme aufgehoben. Allerdings muss der E-Scooter gewisse Kriterien erfüllen, er darf etwa nur noch 1,2 Meter lang sein und inklusive Fahrer höchstens 300 Kilogramm wiegen. Außerdem muss im Scooter eine zusätzliche Feststellbremse eingebaut sein und das Gefährt rückwärts in den Bus einfahren können. „Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden“, teilte das Ministerium mit. Am Fahrzeug selbst regelt das eine blaue Plakette. Erste Hersteller hätten bereits angekündigt, alsbald mitnahmefähige E-Scooter anzubieten, teilte die NEW mit Verweis auf den Bundesverband VDV mit. Aber auch die Busse müssen dafür geeignet sein.

All das trifft im Fall von Karl-Heinz Heimanns noch nicht zu. Für die unvermeidlichen Wege zum Arzt in die City ruft er sich deshalb ein Taxi. Für einen gewöhnlichen Bummel am Marienplatz aber ist ihm der Weg von Odenkirchen bis nach Rheydt im E-Scooter zu weit: „Bis ich angekommen bin, bin ich doch durchgefroren, wenn es nicht gerade im Sommer ist.“