Anklage fordert vier Jahre Haft im Prozess gegen Sektenguru

Nürnberg (dpa) - Im Prozess gegen einen angeblichen Sektenguru und seine Lebensgefährtin aus Franken hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für beide Angeklagten gefordert.

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„Bereits am ersten Prozesstag war mir klar, dass sie sich strafbar gemacht haben“, sagte Staatsanwalt Torsten Haase am Montag in seinem Plädoyer. Er wirft den Angeklagten aus Lonnerstadt bei Erlangen vor, mit dem damals zwölf Jahre alten und schwerkranken Sohn der Frau drei Jahre lang nicht zum Arzt gegangen zu sein und ihm auch keine Medikamente gegeben zu haben. Dies sei jedoch ihre Pflicht als Eltern gewesen.

Sie hätten es dem Kind, das an der Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose leidet, nicht freistellen dürfen, zum Arzt zu gehen und Medizin zu nehmen, sondern hätten es dazu anhalten müssen. Der Junge bekam laut Anklage auch immer wieder nichts zu essen, obwohl er wegen der Stoffwechselkrankheit kalorienreiche Ernährung benötigt habe. Die Anklage lautet auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.