„Anna hat doch nur gespielt“
Prozess: Weil die siebenjährige Tochter von Boris Becker bei einer Messe in Düsseldorf auftrat, hat eine Kosmetikfirma nun Probleme: War es Kinderarbeit?
Düsseldorf. Sie war aufgetreten wie ein Profi: Anna, Ergebnis der Besenkammer-Affäre von Boris Becker und dem russischen Model Angela Ermakova, hatte im März auf der Düsseldorfer Schönheitsmesse "Beauty" besonders "kindgerechten Nagellack" vorgeführt.
Für die Kosmetikserie "girls", die der Langenfelder Hersteller als "ultimative Hand- und Nagelpflege für Kinder" angepriesen hatte, waren die Nägelchen der siebenjährigen Anna hauchzart bemalt worden. Wie eine kleine Prinzessin hatte der Rotschopf gemeinsam mit anderen Kindern seine Hände in die Kameras gehalten.
Nun hat die kindliche Schönheitsstunde ein juristisches Nachspiel: Die Geschäftsführerin der Firma soll ein Bußgeld von rund 1200 Euro zahlen. Denn laut Jugendarbeitsschutzgesetz darf man Kinder nicht ohne Genehmigung beschäftigen. Diese Erlaubnis soll für den Auftritt auf der Messe nicht vorgelegen haben, kritisiert die Bezirksregierung. Aufmerksam auf das angebliche Mini-Model-Spektakel wurde die Behörde durch einen Artikel in unserer Zeitung.
Gerade mal zehn Minuten Pause hätte man der Kleinen und anderen Kindern zwischen sieben und 14 Jahren bei der Lackvorführung gegönnt. Für die Bezirksregierung ist das der Beweis, dass die Kinder als Model beschäftigt waren.
Die Firma weist die Vorwürfe zurück und hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Denn die Kinder seien nicht bewusst in die Produktpräsentation eingebunden worden, so das Argument des Rechtsanwalts. "Es bestand für sie keine Verpflichtung, die Nagellacke vorzuführen." Stattdessen hätten sie sich spielerisch mit der Pflegeserie beschäftigen können - also ein rein zufälliges Geschehen. Nun wird vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verhandelt, ein Termin steht noch nicht fest. Eventuell muss Anna Ermakova dann sogar als Zeugin aussagen.
Das Mädchen ist ein PR-Volltreffer. Denn sie sieht mit ihren blauen Augen, dem rötlichen Haar und ihrem blassen Teint vor allem einem ähnlich: Ex-Tennisstar Boris Becker. Dank des Bobbele-Gens ist der Kleinen die Aufmerksamkeit der Medien garantiert - was Mutter Angela kräftig zur Vermarktung nutzt.
Grundlagen Grundsätzlich dürfen Kinder unter 15 Jahre nicht arbeiten. Die Bezirksregierungen können jedoch Ausnahmen genehmigen, wenn es sich nicht um schwere oder gefährliche Arbeit handelt.
Genehmigung Bei Kindern unter 15 Jahren müssen neben dem Einverständnis der Eltern Gutachten von der Schule und einem Kinderarzt eingeholt werden. Erst danach kann die Bezirksregierung die Genehmigung erteilen. Die Kosten dafür muss normalerweise der Auftraggeber übernehmen.
Einschränkungen Bei der Arbeitszeit und der Art der Arbeit gelten für Kinder einige Einschränkungen. Kinder im Alter von drei bis sechs dürfen in der Regel höchstens zwei Stunden, Kinder von sechs bis 14 höchstens vier Stunden pro Tag arbeiten. Zudem müssen sie während der Arbeit und Pausen betreut werden.