Wuppertal. Die Rechnung der Familie Kretschmer war stimmig. Die Eltern wollten mit ihren drei Kindern (8, 5 und 3 Jahre) raus aus der 474 Euro teuren Mietwohnung und sich für eine kaum höhere monatliche Belastung eine Eigentumswohnung kaufen. Doch das Ganze endete im finanziellen Ruin. Und das kam so:
Schuldenfrei: Hält der Schuldner das Verfahren in der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode durch, werden die dann noch verbliebenen Schulden gestrichen.
Problem: Hat der Insolvenzverwalter einen Gegenstand (in diesem Fall die Eigentumswohnung) aus der Insolvenzmasse freigegeben, können diesbezüglich bestehende Forderungen (hier grundschuldrechtlich gesicherte Kaufpreisforderung) auch noch nach der Sechsjahresfrist vollstreckt werden.