Amoklauf in München Anzeige gegen Parkhaus-Anwohner wegen Beleidigung des Amokläufers
München. Der blutige Amoklauf von München ist noch keine zwei Wochen her, da zieht die Tat weitere rechtliche Folgen mit sich - und das nicht für den Amokläufer. Anwohner Thomas S., der den Schützen David S. von seinem Balkon aus auf dem Parkdeck des Olympia-Einkaufszentrums beschimpfte, ist nun wegen Beleidigung angezeigt worden.
Um den 18-Jährigen von seiner Tat abzuhalten, verwickelte der Anwohner ihn in ein Gespräch, beleidigte ihn und warf sogar mit einer Bierflasche nach dem Schützen. Von Medien, Bevölkerung und sogar Psychologen erntete S. dafür viel Lob. Doch für sein intuitives Handeln kassiert der Anwohner jetzt die Quittung: eine Anzeige wegen 'Beleidigung zum Nachteil eines Toten'. Wer die Anzeige erstattet hat, wird derzeit noch ermittelt. Nach Auffassung des Sprechers der Staatsawaltschaft sei die Klage aber vermutlich gerichtlich schnell abgeschlossen.
Der 18-Jährige Einzeltäter hatte am 22. Juli 2016 vor und im Münchener Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschossen - darunter sechs Jugendliche - und sich selbst getötet. (lg)