Moderne Sklaverei in Brüssel Arabische Prinzessinnen wegen Menschenhandels verurteilt

Brüssel (dpa) - Wegen Menschenhandels und erniedrigender Behandlung ihrer Angestellten sind acht arabische Prinzessinnen zu jeweils 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

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Angeklagt waren die Witwe eines Scheichs aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und sieben ihrer Töchter, weil sie ihre mehr als 20 Angestellten während eines Aufenthalts in einem Brüsseler Luxushotel 2007 und 2008 fast wie Sklaven behandelt hatten.

Den Vorwurf der unmenschlichen Behandlung sahen die Richter allerdings nicht erwiesen. Auch stellte das Gericht stellte keine Verstöße gegen das belgische Arbeitsrecht fest: Nicht die Prinzessinnen, sondern ein Unternehmen sei Arbeitgeber der Köche, Dienstboten und Kindermädchen gewesen. Ein mitangeklagter Verwalter der Scheich-Familie wurde freigesprochen.

Gerade mal zehn Gehminuten liegen zwischen dem Gericht im prunkvollen Brüsseler Justizpalast, wo das Urteil verkündet wurde, und dem mittlerweile neugeführten Luxushotel, wo die Prinzessinnen 2007 und 2008 mit ihrer Entourage residierten. Den gesamten vierten Stock hatte die Familie aus den Vereinigten Arabischen Emiraten für sich gemietet.

Ständig einsatzbereit, jedem noch so kleinen und großen Wunsch der acht Prinzessinnen erfüllen, arbeiten Tag und Nacht, ohne Aussicht auf Erholung und faktisch eingesperrt: So sahen laut Urteil die Arbeitsbedingungen aus, unter denen die mehr als 20 Bediensteten unterschiedlicher Herkunft für die Hoheiten schuften mussten.

Zuvor hatte die Familie die Frauen unter falschen Versprechungen für ihre Dienste angeworben, einigen wurden die Pässe abgenommen. Bekannt wurden die Zustände, weil Bedienstete flüchteten und die Behörden informierten.

Jetzt müssen die Prinzessinnen jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 165 000 Euro zahlen. Davon ist laut Richterspruch jeweils nur die Hälfte sofort fällig. Der Restbetrag muss nur dann ausgezahlt werden, wenn sich die Prinzessinnen nach belgischem Recht etwas zu Schulden kommen lassen. Die Familie hat aber längst das Land verlassen. Vertreten werden sie vor Gericht, wie ihre Opfer auch, von Anwälten.

Die Ankläger hatten jeweils 18 Monate und insgesamt fast 1,9 Millionen Euro gefordert. Das Urteil fiel laut Richtern milder aus, weil seit den Taten immerhin neun Jahre vergangen sind. Dem Start des Prozesses im Mai dieses Jahres war ein jahrelanges juristisches Hin und Her vorausgegangen.

Einige Opfer erhalten Geld für den erlittenen „moralischen Schaden“, nicht für den erlittenen materiellen Schaden. Die Beträge variieren, mal sind es 5000, mal 1800 Euro. Ein Anwalt hatte deutlich mehr gefordert. Berufung ist möglich.

„Die Prinzessinnen waren effektiv die Arbeitgeber unserer Mandantinnen“, kritisiert Nebenklägervertreter Jean-Pierre Jacques nach dem Urteil. Gleichzeitig seien er und seine Kollegen zufrieden, weil das Gericht deutlich festgestellt habe, „dass es sich um eine moderne Form von Sklaverei handelt“.

Diese ist, wie der Prinzessinnen-Fall zeigt, noch immer ein Problem. Zwar ist Sklaverei international verboten, sie existiert faktisch dennoch. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) werden weltweit fast 21 Millionen Menschen zur Arbeit in Fabriken, auf Feldern, in Privathaushalten oder auf Baustellen gezwungen.