Schwerpunktaktion Asylantrag abgelehnt — was folgt?

Mit der Schwerpunktaktion, bei der die Identitäten von Flüchtlingen erfasst wurden, setzt NRW ein Zeichen. Aber wie geht es jetzt weiter? Wir geben die Antworten.

Schwerpunktaktion: Asylantrag abgelehnt — was folgt?
Foto: Gerhard Berger

Düsseldorf. Die Schwerpunktaktion, bei der am Montag die Identität von 486 Männern aus Marokko und Algerien ermittelt wurde, macht deutlich, dass die Behörden zumindest versuchen, Bewegung in das bisher eher zähe Prozedere der Asylverfahren zu bringen. „Wir wollen erst einmal nachdrücklich dafür sorgen, dass überhaupt Anträge gestellt werden“, sagte Oliver Moritz, stellvertretender Sprecher des NRW-Innenministeriums, im Gespräch mit unserer Zeitung.

Zudem will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dafür sorgen, dass eingehende Anträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte versichert, dass die Verfahren in „einfachen Fällen“ binnen 48 bis 72 Stunden abgearbeitet werden können. Moritz fasste das so zusammen: „Passivität dulden wir nicht.“

Die Männer, die Asylanträge gestellt haben, werden — im Falle der sehr wahrscheinlichen Ablehnung — laut Innenministerium in der Regel binnen weniger Tage ein Dokument vom Bamf erhalten, in dem sie auf ihre Ausreisepflicht hingewiesen werden. Die Personen bekommen auf Grundlage ihrer biometrischen Daten sogenannte Passersatzpapiere ausgehändigt.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) führt im Auftrag des Bundes und der Bundesländer das sogenannte REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Program) durch. Das Programm gewährt Migranten, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückreisen oder in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union weiterreisen möchten, grundsätzlich drei Unterstützungsleistungen für Reisekosten, Reisebeihilfe und Starthilfe.

Vorrang hat die freiwillige Ausreise. Hiervon machen laut NRW-Innenministerium auch viele Personen Gebrauch. Dann folgt die Rückkehr mit entsprechender Unterstützung. Dazu werden die Ausreisepflichtigen in NRW auch beraten, weil die freiwillige Ausreise für alle Beteiligten die beste Wahl ist, so Moritz, insbesondere für Familien mit Kindern. Dann kommt die zwangsweise Rückführung. Am Ende steht die Abschiebehaft und die Rückführung aus der Abschiebehaft.

Das nordafrikanische Land fordert zunächst die biometrischen Daten der betreffenden Person. Dann will Marokko binnen 45 Tagen prüfen, ob es sich tatsächlich um einen eigenen Staatsbürger handelt. Wenn ja, werden die Menschen aufgenommen. Sie gelangen dann auf Linienflügen in ihre Heimat zurück.

Laut Bundesaußenministerium hat auch Algerien grundsätzlich einer Zusammenarbeit zugestimmt und versprochen, eigene Staatsbürger, die sich illegal in Deutschland aufhalten, aufzunehmen. Genauere Details werden zurzeit besprochen.

Genau das ist die Gefahr, die in keiner Statistik auftaucht. Die Personen können zwar keine Leistungen in Anspruch nehmen, aber dennoch illegal im Land bleiben. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihre Existenz mit Straftaten bestreiten — so lange sie nicht der Polizei ins Netz gehen. Bei Ergreifung oder Wiederauftauchen (zum Beispiel nach einer geplanten Abschiebungsmaßnahme) folgt die Beantragung von Abschiebungshaft und gegebenenfalls die Abschiebung aus der Abschiebungshaft heraus. Weiteres Problem: Da sich die Personen bei ihrer Ausreise nicht bei einer Behörde abmelden müssen, kann man nicht genau sagen, wer ausgereist ist und wer hier illegal lebt.