Das hat unschöne Folgen — nicht nur für den Einzelnen. Durch das polizeiliche Ausschlussverfahren wird vor allem ein Gut aussortiert: der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung.
Mit freiwilligen Massengentests ist es so eine Sache — besonders mit deren Freiwilligkeit. Wer die Einladung zu solch einer Veranstaltung ausschlägt, etwa weil er den amtlichen Generalverdacht bedenklich findet, nimmt zwar sein verbrieftes Recht in Anspruch, wird damit aber automatisch zum potenziellen Täter.
Das hat unschöne Folgen — nicht nur für den Einzelnen. Durch das polizeiliche Ausschlussverfahren wird vor allem ein Gut aussortiert: der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung.