Baby missbraucht und getötet: 14 Jahre Haft
Bielefeld (dpa) - Für die Vergewaltigung und Tötung eines Babys aus Herford in Nordrhein-Westfalen muss ein Mann 14 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld folgte damit nicht der Anklage, die dem 25 Jahre alten Mann Mord vorgeworfen und lebenslange Haft gefordert hatte.
Richterin Jutta Albert sprach am Freitag von einer unbegreiflichen Tat. Der Mann hatte gestanden, die nur vier Monate alte Tochter seiner Freundin missbraucht zu haben. Er habe aber das Kind nicht töten wollen, sagte Albert. Das Gericht sprach ihn deshalb des schweren sexuellen Missbrauchs und des Totschlags schuldig.
Der 25-Jährige Maik W. sollte in der Tatnacht im vergangenen Februar eigentlich auf die kleine Amy aufpassen, während die Mutter in der Disco war. Enthemmt durch ein paar Gläser Schnaps habe er dann Amy missbraucht, sagte Richterin Albert. Als das Kind nach der Vergewaltigung schrie, habe der Angeklagte sie geschlagen und mindestens fünfmal kräftig geschüttelt. „Damit haben Sie den Tod des Kindes mindestens billigend in Kauf genommen“, sagte die Richterin.
Der arbeitslose Maler nahm das Urteil äußerlich unbewegt entgegen. Das psychiatrische Gutachten hatte ihm zwar deutliche narzisstische Züge attestiert, stellte aber auch fest: Maik W. war voll schuldfähig.
Die Gerichtsmediziner hatten zahlreiche Verletzungen festgestellt, darunter Kopfverletzungen durch ein Schütteltrauma, Risse in Leber und Milz und innere Blutungen. Außerdem fanden sie Verletzungen durch die Vergewaltigung und DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche.
Der 25-Jährige hatte den sexuellen Missbrauch zwar gestanden, zum Tod des Mädchens aber behauptet, Amy habe sich nach dem Füttern erbrochen und danach leblos dagelegen. Er habe sie mit einer Herzmassage und Ohrfeigen wiederbeleben wollen. Dabei sei er in Panik geraten und habe das Baby geschüttelt. Anklage und Richter werteten das als Schutzbehauptungen.
Als einziges Mordmerkmal wäre die Verdeckungsabsicht infrage gekommen, begründete Albert das Urteil. Maik W. habe aber gar nicht davon ausgehen können, dass der Missbrauch aufgeflogen wäre. „Damit müssen wir im Zweifel das Mordmerkmal verneinen.“ Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung kündigten an, wahrscheinlich in Revision zu gehen.