Bahn und VRR: Alles wird gut
Nach langem Streit kündigen sich für die Fahrgäste endlich Verbesserungen an.
Gelsenkirchen. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und die Deutsche Bahn (DB) liegen sich schon seit Jahren in den Haaren. Eine Lösung der Dauerfehde scheint jetzt aber in Sicht. Zentrale Ziele der Verhandlungen: höhere Kapazitäten, kürzere Reisezeiten, modernere Fahrzeuge.
Bei dem Streit geht es um Geld, um sehr viel Geld. Genau gesagt um 112Millionen Euro. Zum Hintergrund: Weil der VRR selbst keine Schienen und Züge hat, bestellt er Leistungen bei der Bahn. Doch der Verbund ist höchst unzufrieden mit dem, was er geliefert bekommt und hat deshalb Zahlungen storniert.
Der Verkehrsverbund hatte unter anderem behauptet, dass die von der DB Regio NRW bereitgestellten Züge und S-Bahnen unpünktlich und nicht mit der vertraglich vereinbarten Anzahl von Sicherheitskräften besetzt gewesen waren. "Das ist eine grobe Vertragsverletzung und Täuschung seitens der Bahn zu Lasten der Sicherheit unserer Fahrgäste", empörte sich VRR-Vorstand Martin Husmann, "da mussten wir die Reißleine ziehen."
Als Folge schickte der Verbund eigene Sicherheitskräfte auf Streife. Vor allem die Qualitätsmängel in den S-Bahnlinien 5, 6 und 8 hatten laut VRR dramatische Ausmaße ausgenommen. Der Anteil der pünktlichen Bahnen sei teilweise unter 70 Prozent gefallen.
Die Bahn reagierte auf das Ausbleiben des Geldes ihrerseits mit der Streichung von Sonderzügen zu Spielen der Fußball-Bundesliga und der Drohung, ein Fünftel der Nahverkehrszüge gleich ganz ausfallen zu lassen. Zum Gau für die Berufspendler kam es zum Glück nicht, dafür trafen sich beide Parteien vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Das verurteilte den VRR jüngst zur Zahlung der ausstehenden 112 Millionen Euro. Dem Urteil zufolge gibt es keine Rechtsgrundlage für die im vergangenen Sommer erfolgte außerordentliche Kündigung des Verkehrsvertrages mit der DB Regio NRW.
Nach Ansicht des Gerichts reichen die beklagten Mängel nicht aus, um den Gesamt-Vertrag mit der Bahn zu kündigen. "Gemessen am Gesamtvolumen des Vertrages haben die Sicherheitsbetreuungen kein so entscheidendes Gewicht", heißt es in der Urteilsbegründung.
Außerdem würde der Vertrag genau vorschreiben, wie bei Qualitätsmängeln zu verfahren sei. Eine Einbehaltung eines Teils des Geldes - so wie geschehen - sei rechtlich nicht möglich.
Nach seiner Niederlage im Prozess kündigte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Dennoch sprechen beide Parteien weiter miteinander, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) hatte VRR und Bahn an den Verhandlungstisch zurückgeholt. Auf der Basis eines Eckpunktepapiers "zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs im Bereich des VRR" soll bis Ende März dazu eine verbindliche vertragliche Regelung vereinbart werden.
"Ich bin insbesondere der Deutschen Bahn für die Bereitschaft zu einer Einigung dankbar und bin froh darüber, dass beide Parteien den Weg für einen Kompromiss geebnet haben", sagte Wittke. "Nun haben wir eine Lösung, die besonders im Sinne der Fahrgäste erfreulich ist und sogar positive Auswirkungen auf den Nahverkehr in ganz Nordrhein-Westfalen haben wird."