Betrug am Telefon: Kassiererin muss nicht zahlen

Eine Tankstellen-Mitarbeiterin, die auf Telefonbetrüger hereingefallen war, muss den Schaden nicht aus eigener Tasche ersetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden

Eine Tankstellen-Mitarbeiterin, die auf Telefonbetrüger hereingefallen war, muss den Schaden nicht aus eigener Tasche ersetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden. (Symbolbild)

Foto: Julian Stratenschulte

Düsseldorf/Essen. Eine Tankstellen-Mitarbeiterin, die auf Telefonbetrüger hereingefallen war, muss den Schaden nicht aus eigener Tasche ersetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden (Az.: 14 Sa 334/17). Die Frau habe, als sie den professionell agierenden Betrügern auf den Leim ging, nicht grob fahrlässig gehandelt.

Die Teilzeit-Mitarbeiterin aus Essen hatte einem Anrufer die Daten sämtlicher Prepaid-Telefonkarten mitgeteilt und dadurch einen Schaden von 3720 Euro verursacht. Zwar habe ihr eine Betriebsanweisung verboten, die Daten am Telefon preiszugeben. Die Betrüger hätten sich aber unter der Telefonnummer einer Partnerfirma gemeldet und auf eine Umstellung des Betriebssystems berufen. Auf diese Masche, „Spoofing“ genannt, sei die Frau schließlich hereingefallen.

Entscheidend sei gewesen, dass das Softwaresystem die Mitarbeiterin dabei nicht - wie sonst üblich - vor der Herausgabe der Daten an einen Anrufer gewarnt habe, teilte das Gericht mit. Dadurch liege in diesem Fall keine grobe Fahrlässigkeit vor. Eine Versicherung hatte die Frau verklagt. Sie hatte der Tankstellenfirma den Schaden ersetzt und sich die Summe dann von der Mitarbeiterin wiederholen wollen. (dpa)