Beweisaufnahme im Kachelmann-Prozess beendet
Mannheim (dpa) - Gutachter und Zeugen sind vernommen, das Gericht hat über alle Anträge entschieden. Nun müssen die Richter über Schuld oder Unschuld von Wettermoderator Jörg Kachelmann entscheiden.
Nach 41 Verhandlungstagen lehnte das Landgericht Mannheim am Mittwoch alle noch offenen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. Am 31. Mai soll das Urteil gesprochen werden. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn zeigte sich zuversichtlich. Er habe „keinen Anlass in Depression zu verfallen“ - im Gegensatz zu der Prognose noch zur Jahreswende, sagte Schwenn am Rande der Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Ex-Geliebten dürften es schwer haben, an ihrer bisherigen Linie festzuhalten, sagte Schwenn. Die 38-jährige Frau wirft Kachelmann vor, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe. Die Plädoyers der Anklage und der Nebenklage sind für kommenden Mittwoch (18. Mai) geplant. Am 24. Mai kommt die Verteidigung zu Wort. Am Mittwoch bestätigte das Gericht außerdem, dass Kachelmann Anfang März in der Schweiz geheiratet hat.
Schwenn nutzte den 41. Verhandlungstag, um noch einmal die Berichterstattung in einigen Medien scharf zu kritisieren. Der Hamburger Staranwalt sprach von einer „unglaublichen Verrohung“. Die Berichterstattung im Fall Kachelmann habe in der Tat ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht, das erhebliche Folgen für das Leben des Angeklagten habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Das Gericht lehnte allerdings den Antrag Schwenns ab, „Focus“ und „Bild am Sonntag“ zur Herausgabe einer möglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Schweizer Zeugin zu zwingen.
Es sei nicht eindeutig, dass die Frau die Quelle für die Berichterstattung in den beiden Medien gewesen sei, erklärte das Gericht. Die angebliche Ex-Freundin war im Februar in der Schweiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Details aus der Vernehmung tauchten später in der Presse auf.
Die Verteidigung scheiterte auch mit dem Antrag, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keinen Grund, seine Unparteilichkeit infrage zustellen. Mattern hatte die Ex-Geliebte nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Er konnte weder beweisen, dass sich die Frau die Verletzungen an Hals und Oberschenkel selbst zugefügt hat, noch dass sie von Kachelmann stammen.
Den Antrag der Staatsanwaltschaft, Zeugen zu angeblichen Medienkontakten der Kachelmann-Seite vernehmen lassen, lehnte das Gericht ebenfalls ab.