BGH gibt Ehefrau im Streit um 42 300 Euro recht
Karlsruhe (dpa) - Im Streit über den Eigentümer von insgesamt 42 300 Euro Bargeld hat die Ehefrau eines verurteilten Drogendealers vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen.
Sie kann jetzt damit rechnen, das ganze Geld zurück zu erhalten. Die Summe war bei einer Razzia wegen des Verdachts auf Drogendelikte in der Wohnung des Ehepaares in einer Plastikdose gefunden worden. Die 42 300 Euro wurden beschlagnahmt, der Mann später zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Die Ehefrau wollte nun das Geld zurück. Die Hälfte hat sie zwar erhalten, doch sie erhob Anspruch auf die ganze Summe. Es sei ihr Gehalt, und sie habe es nur deshalb in ihrer Wohnung versteckt, weil sie Banken misstraue. Ihre Klage auf Zahlung der restlichen 21 150 Euro blieb in den Vorinstanzen erfolglos.
Der BGH gab ihr am Freitag recht, wenn auch mit anderer Begründung: Es habe sich im Strafprozess gegen den Mann nicht nachweisen lassen, dass die Summe von Straftaten stamme. Das Geld gehöre daher beiden Eheleuten, und die Klägerin könne die Herausgabe für sie beide verlangen.