Bluttat in Kinderhort: 20-Jähriger begreift, "dass er etwas Unmenschliches getan hat"
Ein Gericht im belgischen Dendermonde verlängerte am Dienstag den Haftbefehl: Dem Mann wird zur Last gelegt, zwei Babys und eine Betreuerin erstochen zu haben.
Brüssel. Nach dem Amoklauf in einem belgischen Kinderhortbleibt der festgenommene 20-Jährige vorläufig in Untersuchungshaft. EinGericht in Dendermonde verlängerte am Dienstag den Haftbefehl, wie derflämische Rundfunksender VRT berichtete.
Dem jungen Mann wird zur Lastgelegt, am vergangenen Freitag zwei Babys und eine Betreuerin in derKindertagesstätte erstochen zu haben. In einem Gespräch mit seinem Pflichtverteidiger sprach der 20- Jährigenach Medienberichten am Montagabend über seine Tat in derKindertagesstätte. „Er begreift, dass er etwas Unmenschliches getanhat“, sagte sein Anwalt Jaak Haentjens.
Ob er sein Tun bereue, seiungewiss: „Ich hoffe es“, erklärte der Anwalt im VRT-Radio. Ein Motivhabe der junge Mann nicht genannt: „Warum er Babys in derKindertagesstätte als Opfer aussuchte, bleibt ein Rätsel“, zitierte dieZeitung „De Morgen“ den Verteidiger.
Der 20-Jährige steht zudem im Verdacht, eine Woche zuvor eine 73 Jahrealte Frau umgebracht zu haben. In ersten Aussagen habe er jedeVerantwortung für diese frühere Tat von sich gewiesen, berichtetenbelgische Medien am Dienstag unter Berufung auf dessen Anwalt. Derjunge Mann habe Haentjens gesagt, er wisse von diesem Fall nichts.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gibt es hingegen „starkeAnzeichen“ dafür, dass der Festgenommene genau eine Woche vor der Tatin der Kinderkrippe auch die Seniorin erstach. Fahnder fanden nachAngaben des flämischen Rundfunksenders VRT am Tatort DNA-Spuren des20-Jährigen.
Insgesamt waren am Freitagvormittag in der Kinderkrippe in Dendermondedrei Menschen getötet und zwölf verletzt worden. Der Täter hattewahllos auf die Kinder eingestochen. Nach kurzer Flucht war erfestgenommen worden. Am Montagabend versammelten sich rund 9000Menschen - darunter viele Politiker - vor der Krippe, um der Opfer zugedenken.