Busunglück mit 14 Toten - Bewährungsstrafe für Fahrerin
Potsdam (dpa) - Nach einem Reisebus-Unglück mit 14 Toten nahe Berlin ist eine 38-jährige Frau als Unfallverursacherin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte am Freitag der fahrlässigen Tötung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Diese wird für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Die 38-Jährige hatte zum Prozessauftakt gesagt, sie könne sich an den Unfall mit dem polnischen Reisebus nicht mehr erinnern.
Die Frau aus Berlin hatte im September 2010 bei der Auffahrt auf die A10 am Schönefelder Kreuz einen Fahrfehler begangen und war schneller als mit den erlaubten 40 Kilometern pro Stunde unterwegs, wie die Vorsitzende Richterin Ulrike Phieler-Morbach sagte. „Der schleudernde Pkw kollidierte mit dem Reisebus.“ Dieser geriet nach links und raste gegen den Brückenpfeiler. Diejenigen der 47 Passagiere, die links im Bus saßen, starben sofort, ein Teil der Verletzten später im Krankenhaus.
Die Richterin verlas die Namen der 14 Toten aus Polen und erinnerte daran, dass außerdem mehr als 30 Menschen zu Schaden gekommen waren. „Kaum ein Passagier blieb unverletzt.“ In dem Bus saßen Mitarbeiter des polnischen Forstamtes in Zlocieniec (Falkenburg) mit Familienangehörigen. Auch die Frau, die das Unfallauto steuerte, wurde verletzt.
„Die erhobenen Beweise ergeben ein vollständiges Bild“, sagte die Richterin. Es gebe keinen Zweifel an der Unfallursache. Und: „Dem Busfahrer ist kein Mitverschulden anzulasten.“ Für eine mögliche Ölspur, die aus Sicht der Verteidigung als Unfallursache nicht auszuschließen ist, lägen keine Anhaltspunkte vor. Gleichwohl sei die Unglücksstelle ein Ort, der für Autofahrer Gefahren berge.
„Wie bestraft man einen Menschen, der für den Tod von 14 Menschen verantwortlich ist?“, fragte Phieler-Morbach. Die schwerste Last sei nicht die Strafe, „sondern das Bewusstsein für die schreckliche Verantwortung“. Zu dem Unfall gehöre auch eine große Portion Unglück - zugleich seien der Frau die vielen Toten und Verletzten anzulasten. Ihre Fahrerlaubnis darf sie behalten. In ihrem Beruf habe sie bislang nicht wieder Fuß gefasst, sagte die Richterin. Nach Angaben des Berliner Polizeipräsidiums ist das Angestellten-Arbeitsverhältnis mit der Frau zum Ende März aufgelöst worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung gefordert. Der Anwalt des Busfahrers, der als Nebenkläger auftrat, plädierte auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Beide forderten eine Geldauflage. Der Verteidiger hatte gebeten, „im Zweifel für die Angeklagte“ zu entscheiden.
Ob Anwalt Carsten R. Hoenig die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, hinnehmen wird, ist offen. Er war nach dem Prozess zunächst nicht zu erreichen. Staatsanwalt Gerd Heininger sagte, dass er das Urteil vermutlich akzeptieren werde. Der Nebenklagevertreter Radoslaw Niecko sagte, dass für den Busfahrer wichtig sei, dass er keine Mitschuld an dem Unglück trage.